Das sind gute Nachrichten für Schweizer Flugschulen: Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. April 2020 weitere Lockerungen im Rahmen der COVID-19-Verordnung-2 beschlossen. Demnach werden per 11. Mai 2020 Präsenzveranstaltungen in Ausbildungsstätten wieder zulässig sein, sofern nicht mehr als fünf Personen daran teilnehmen. Dies teilt der Aero-Club der Schweiz (AeCS) auf seiner Webseite mit. «Da das BAZL das Schulungsverbot vormals auf diesen Artikel gestützt hat, dürfte damit die Situation als geklärt gelten», schreibt der Verband. Das BAZL hat laut AeCS die Lockerung inzwischen bestätigt und werde die entsprechende Mitteilung auf ihrer Webseite noch publizieren.

Schutzmassnahmen einhalten

Personenbezogene Ausbildungstätigkeiten, und damit auch die praktische Flugschulung, sei demnach ab 11. Mai wieder möglich – dies unter strikter Einhaltung der notwendigen Schutzmassnahmen. Gleiches gilt nach Auffassung des AeCS auch für die theoretische Flugschulung. Die Kantone würden die Umsetzung der Schutzkonzepte prüfen. Der Aero-Club der Schweiz hat dazu auf seiner Website eine Liste wichtiger Kriterien für die individuelle Erarbeitung eines Schutzkonzepts für Vereine, Fluggruppen, Infrastrukturen und Flugschulen publiziert.