Es hat lange gedauert, aber bald können sich Piloten von dreiachsgesteuerten Ultraleichtflugzeugen in Deutschland, vergleichbar mit den Schweizer Ecolights, über eine neue Regelung freuen, die vermutlich noch in diesem Jahr in Kraft treten wird: Das maximale Abfluggewicht für diese UL's könnte 2019 von 472,5 auf 600 Kilogramm angehoben werden.

Neuregelung aufgrund von Zuladungs-Dilemma

Hinter der Neuregelung steckt ein gewichtiges Problem. So hat bisher der Pilot eines zweisitzigen Ultraleichtflugzeugs, das leer normalerweise 300 Kilogramm auf die Waage bringt, nur noch 172,5 Kilogramm Zuladung bis zum erlaubten Abfluggewicht von höchstens 472,5 Kilogramm. In dieser maximalen Zuladung müssen Pilot oder Pilotin, Passagier und Treibstoff untergebracht werden.

Dieses Zuladungs-Dilemma sehen der Deutsche Ultraleichtflugverband und der Deutsche Aero Club als beauftragte Institutionen für die Ultraleichtfliegerei im Nachbarland bald als beendet an. Nach langwierigen Verhandlungen mit deutschem Bundesverkehrsministerium, EU-Institutionen und der EASA kann nun europaweit die Gewichtsgrenze auf 600 Kilogramm für zweisitzige UL's angehoben werden.

Wer als Pilot nun allerdings meint, sein vorhandenes UL künftig sowohl vollladen als auch volltanken zu dürfen, freut sich zu früh: Die 600-Kilo-Regelung gilt nur für neue Maschinen, die bereits auf dieses Abfluggewicht hin getestet und zugelassen sind.