Der Bundesrat hat am 6. Dezember auf Antrag der zuständigen Sicherheitsorgane des Bundes sowie der Behörden des Kantons Genf eine Einschränkung des Luftraumes während der Durchführung des «Globalen Flüchtlingsforums» am 17. und 18. Dezember 2019 angeordnet. Die Schweizer Luftwaffe wurde daraufhin beauftragt, die Einzelheiten der Benützung des Luftraums zu bestimmen und die Restriktionen durchzusetzen.

Dienstag und Mittwoch von 8  bis 20 Uhr

Der Luftverkehr wird maximal in der Zeit vom 17. Dezember 2019 ab 08.00 Uhr bis zum 18. Dezember 2019 um 20.00 Uhr in einem Radius von 10 nautischen Meilen (ungefähr 19 Kilometer) um die Place des Nations in Genf eingeschränkt. In dieser Zone dürfen grundsätzlich keine Flugbewegungen nach Sicht stattfinden. Der kommerzielle Flugbetrieb am internationalen Flughafen Genf (Cointrin) ist von den zusätzlichen Sicherheitsmassnahmen nicht betroffen. In einem Umkreis von 25 nautischen Meilen (ungefähr 46 Kilometer) muss zudem bei allen Flugzeugen der Transponder eingeschaltet sein. Die gleichen Einschränkungen gelten auch im angrenzenden französischen Luftraum. Die detaillierten Informationen für Piloten sind den offiziellen Publikationen (NOTAM, DABS usw.) zu entnehmen.

Zusätzliche Radars

Um die Einschränkungen im Luftraum zu kontrollieren und durchzusetzen, ergreift die Luftwaffe verschiedene Massnahmen. Zunächst gilt es, die Einschränkungen im Luftverkehr zu kommunizieren. Dafür ist die Military Aviation Authority MAA, das militärische Pendant zum Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL, welche im Armeestab angesiedelt ist, zuständig. Dann muss die Überwachung im Luftraum verdichtet werden. Dazu dienen zusätzliche Radars der bodengestützten Luftverteidigung BODLUV. Es wird auch sichergestellt, dass in dieser Phase alle relevanten militärischen Radars zur Verfügung stehen und keine Wartungsarbeiten gemacht werden. Auch die Anordnung, dass im Umkreis von 25 nautischen Meilen der Transponder eingeschaltet sein muss, dient der besseren Überwachung.

Erhöhter Luftpolizeidienst

Wenn Verstösse gegen die Einschränkungen im Luftverkehr entdeckt werden, kann interveniert werden. Dazu stehen einerseits Helikopter zur Verfügung. An Bord dieser Helikopter sind Angehörige der Spezialkräfte, welche den Helikopter zu einem bewaffneten Helikopter machen. Andererseits wird die Bereitschaft der F/A-18 im Luftpolizeidienst erhöht, so dass sie entweder schon in der Luft sind oder schneller als in den maximal üblichen 15 Minuten starten können. Für den äussersten Notfall sind in der Nähe des Zentrums der Zone Geschütze der BOLDUV aufgestellt. Das Militärgesetz schreibt vor, dass der Befehl zum Waffeneinsatz nur von der Vorsteherin des VBS oder dem Kommandanten der Luftwaffe erteilt werden darf.

Schutz ist völkerrechtliche Verpflichtung

Die Schweiz ist zum Schutz der teilnehmenden Staatschefs und Minister völkerrechtlich verpflichtet. Der Schutz des Luftraums ist eine Aufgabe der Luftwaffe. Aufgrund der hohen Anzahl von Staatschefs und Ministern und der Ausstrahlung des Forums hat die Luftwaffe, in enger Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsorganen des Bundes, dem Bundesrat die Einschränkung des Luftverkehrs beantragt. Die Massnahmen der Schweizer Armee ergänzen in diesem Rahmen das Sicherheitsdispositiv der kantonalen Behörden.