Nach intensiven Verhandlungen haben sich Swiss International Air Lines (Swiss) und die Gewerkschaft für die Kabinenmitarbeitenden kapers auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geeinigt. Das Unternehmen investiert in den nächsten fünf Jahren rund 200 Millionen Franken in diesen Gesamtarbeitsvertrag.

Höherer Basislohn, Wahlmöglichkeiten bei der Erfolgsbeteiligung, neue Teilzeitmodelle

Der neue GAV sieht vor, den Vollzeitlohn der Kabinenmitarbeitenden monatlich um 400 Franken anzuheben. Im Vertrag ebenfalls festgehalten ist eine zweiprozentige Lohnerhöhung als Ausgleich der Inflation. Diese ist bereits seit 1. Januar 2023 umgesetzt. Das neue Vergütungspaket bietet den Mitarbeitenden in der Kabine ab dem dritten Dienstjahr zudem die Option, individuell aus mehreren Lohnmodellen auszuwählen. Möglich ist zum Beispiel ein anteilsmässiger, garantierter 13. Monatslohn oder ein erfolgsgekoppelter variabler Lohnanteil. 

Mehr Möglichkeiten

Swiss investiert auch in die Lebensqualität der Mitarbeitenden in der Kabine. Der Einsatzplan wird eine Woche früher publiziert, was die Planbarkeit des Soziallebens verbessert. Neu wird der Dienstplan bereits am 18. des Vormonats veröffentlicht. Zudem werden im Dienstplan monatlich sieben freie Tage fixiert. Darüber hinaus entschädigt Swiss Bereitschaftsdienste zusätzlich. Der neue GAV geht auch auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Flight Attendants ein. So bietet ihnen Swiss neue Teilzeitmodelle mit variableren Arbeitspensen, flexiblere, unterjährige Wechselmöglichkeiten und verschiedene Erleichterungen für ältere Mitarbeitende. «Der neue Vertrag bringt nicht nur mehr Lohn, sondern geht zudem besser als bisher auf die individuellen Bedürfnisse der über 3500 Flight Attendants ein und bringt ihnen damit mehr Lebensqualität», so Swiss-CEO Dieter Vranckx.

«Es ist höchste Zeit»

kapers-Präsidentin, Sandrine Nikolic-Fuss weist auf die schwierigen Jahre hin, die das Kabinenpersonal von Swiss hinter sich hat. «Es ist nun höchste Zeit für eine angemessene Entlohnung und bessere Arbeitsbedingungen. Der vorliegende GAV ist ein Schritt in die richtige Richtung.» Ab dem 25. November 2023 können die Gewerkschaftsmitglieder bis zum 19. Dezember 2023 ihre Stimme abgeben. Bei einer Annahme tritt der neue GAV per 1. Januar 2024 in Kraft.