Damit ein Luftfahrtunternehmen eine ausländische Destination anfliegen kann, benötigt es Verkehrsrechte. Die beteiligten Länder regeln diese Rechte in einem bilateralen Abkommen über den Linienluftverkehr. Die Schweiz hat mit über 150 Ländern bilaterale Luftverkehrsabkommen abgeschlossen.

Geltungsbereich erweitert

2017 unterzeichnete die Schweiz ein neues Luftverkehrsabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten. Es trat am 20. Juli 2023 in Kraft. Die beiden Länder erweitern den Geltungsbereich des Abkommens und ermöglichen neu intermodale Transporte. In Verbindung mit internationalen Flugverbindungen dürfen weitere Transportdienstleistungen (Schiene, Strasse, Wasser) durch Luftfahrtunternehmen angeboten werden. 

Abkommen seit 1980

Der Abschluss des Abkommens mit der Republik Togo modernisiert und liberalisiert die Verkehrsrechte zwischen den beiden Staaten. Das neu unterzeichnete Abkommen löst ein bereits bestehendes Abkommen von 1980 ab. Damit wird die Grundlage geschaffen, dass Flüge zwischen den beiden Staaten in einem liberalen, den Ansprüchen der modernen Luftfahrt entsprechenden Marktumfeld durchgeführt werden können. Das Abkommen mit Togo entspricht den Bestrebungen des Bundesrates, die verkehrsrechtliche Anbindung der Schweiz an eine möglichst grosse Zahl von interkontinentalen Destinationen sicherzustellen.

Inkrafttreten

Das neue Abkommen mit Togo sowie die Aktualisierung des Abkommens mit den Vereinigten Arabischen Emiraten hat der Bundesrat bereits am 21. Juni respektive am 22. November 2023 genehmigt. Sie treten nach Abschluss der innerstaatlichen Verfahren in der Republik Togo und in den Vereinigten Arabischen Emiraten in Kraft.