2018 erfolgten auf dem Euroairport insgesamt 41'165 Instrumentenlandungen, davon 4514 aus Richtung Süden auf der Piste 33. Dies entspricht einem Anteil von 11 Prozent, einem Prozent mehr als die Pistennutzungsbedingungen vorsehen (siehe Box unten).

Im Jahr 2019 wieder unter dem Grenzwert

Als Hauptgrund für diese Übertretung nennt das Bazl in einer Mitteilung die Windverhältnisse mehrheitlich aus nördlicher Richtung im Monat Februar und während der Sommermonate. Da der zulässige Rückenwind von fünf Knoten (9km/h) überschritten wurde, musste aus Sicherheitsgründen von Süden her gelandet werden.

Die Prüfung des Bazl und der DGAC am Flughafen Basel-Mulhouse ergab, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Pistenbewirtschaftung in Abhängigkeit des Windes durch die DSNA richtig ausgeführt und eingehalten wurden. Für das Jahr 2019 kommen die Instrumentenlandungen mit einem Anteil von insgesamt 9 Prozent wieder unter dem Grenzwert von 10 Prozent zu liegen. Diese Zahlen lassen bereits jetzt den Rückschluss zu, da sich die Situation aufgrund der Wetterverhältnisse im Jahr 2019 verbessert hat.

Massnahmen zur Einhaltung der Nutzungsbedingungen ergriffen

Das BAZL und die DSNA haben die Arbeiten zur Erörterungen von Massnahmen 2019 aufgegriffen, sodass die Nutzungsbedingungen für die Piste 33 gemäss Übereinkommen vom 10. Februar 2006 nachhaltig eingehalten werden können. Ebenfalls in diesem Kontext zu berücksichtigen sei eine Zunahme der Instrumentenflugbewegungen am Flughafen Basel-Mulhouse insgesamt, so das Bazl.

Der Analysebericht des Bazl und der DGAC zur Nutzung des Instrumentenlandesystems der Piste 33 kann unter diesem Link heruntergeladen werden.

Das Übereinkommen vom 10. Februar 2006 zu den Pistennutzungsbedingungen für Instrumentenlandungen auf der Piste 33 des Flughafens Basel-Mulhouse sieht vor, dass die französischen und schweizerischen Luftfahrtbehörden eine jährliche Analyse der Anzahl Landungen und der Nutzungsbedingungen vornehmen. Ausschlaggebend für die Pistenwahl sind die vom Flugwetterdienst am Flughafen gemessenen Windwerte und Prognosen. Wenn der Rückenwind bei einem auf der Hauptlandepiste 15 landenden Flugzeug den Wert von 5 Knoten übersteigt, muss gemäss den internationalen Empfehlungen der für die Zivilluftfahrt zuständigen Organisation ICAO von Süden her auf der Piste 33 gelandet werden. Wenn der Anteil dieser Landungen innerhalb eines Jahres 10 Prozent aller Instrumentenlandungen übersteigt, analysieren die französische Direction des services de la navigation aérienne (DSNA) und das BAZL die Ursachen der Übertretung und erörtern mögliche Massnahmen, mit denen der Anteil der Landungen auf das angestrebte Mass reduziert werden kann. Weitere Informationen zur Benützung der Piste 33 sowie zu Statistiken sind auf der Website des Euroairports.