Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hat am 9. September 2022 ihren Bericht betreffend das Evaluationsverfahren Neues Kampfflugzeug veröffentlicht. Die GPK-N war zum Schluss gekommen, dass die technische Evaluation rechtlich korrekt ablief und armasuisse die nötigen Massnahmen traf, um die Gleichbehandlung der Anbieter und ein objektiviertes, nachvollziehbares Verfahren sicherzustellen. Die GPK-N ersuchte den Bundesrat, den Bericht bis am 15. Dezember 2022 zu verabschieden und Stellung zu den fünf darin enthaltenen Empfehlungen zu nehmen.

VBS überprüft Praxis der «closing meetings» bis Ende 2023

Der Bundesrat ist bereit, in Bezug auf die Empfehlung «Kommunikation verbessern» der GPK-N die Praxis der «closing meetings», das heisst die Abschlussgespräche mit den unterlegenen Anbietern, zu hinterfragen. Dazu gehört auch die Überprüfung, inwiefern unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsnormen auf diese Praxis verzichtet werden kann. Das VBS wird bis Ende 2023 das Ergebnis dieser Abklärungen dem Bundesrat unterbreiten.

Empfehlungen bereits erfüllt

Der Bundesrat erachtet hingegen die Empfehlungen «Über die Erhaltung des Spielraums bei grossen Rüstungsbeschaffungen» / «Einbezug von aussenpolitischen Aspekten frühzeitig klären und regeln» sowie «Verbesserung der Koordination und Kommunikation» als erfüllt. Solche Überlegungen können vor allem dann eine Rolle spielen und von der Entscheidungsbehörden in die Gesamtbewertung einbezogen werden, wenn mehrere Anbieter die sachlich-technischen Kriterien erfüllen und die Ergebnisse der Evaluation nicht zu weit auseinander liegen. Weichen hingegen die Ergebnisse aus der Evaluation (inkl. Kosten-Nutzen-Analyse) deutlich auseinander, verringert sich der Handlungsspielraum für die Entscheidungsbehörde. Diese kann den Vergabeentscheid nicht ungeachtet der Evaluationsergebnisse und allfällig vorgängig definierter Kriterien fällen. Ein rein politischer Entscheid würde Sinn und Zweck des Evaluationsverfahren in Frage stellen und die Glaubwürdigkeit und Reputation der Behörde beschädigen.

Referenzen wenig aussagekräftig

Die im GPK-N-Bericht enthaltene Empfehlung «Einbezug von Referenzen» lehnt der Bundesrat ab. Diese hätte verlangt, bei Rüstungsbeschaffungen zusätzlich zu den Angaben der Herstellerländer immer Referenzen bei anderen Anwendern einzuholen. Der Bundesrat argumentiert, das Einholen von Referenzen berge die Gefahr, dass unterschiedlich eingebettete Systeme miteinander verglichen würden. Referenzen von anderen Ländern im Rahmen einer Evaluation seien deshalb wenig aussagekräftig. Der Aufwand der Informationsbeschaffung stünde nicht im Verhältnis zur Belastbarkeit der gewonnenen Daten und Erkenntnisse.