Der Bundesrat unterstützt den Vorschlag, die Beschaffungsverträge für den F-35A mit der US-Regierung bis spätestens am 31. März 2023 und damit innerhalb der Gültigkeit der Offerten zu unterzeichnen. Der Bundesrat will also nicht eine Volkabstimmung über die lancierte Volksinitiative «Gegen den F-35 (Stopp F-35)» abwarten.

Nachverhandlungen könnten zu höheren Kosten führen

Es ist unsicher, ob bei Nachverhandlungen die Beschaffung zu den gleichen Konditionen, insbesondere den festgelegten Preisen und der geplanten Auslieferung, erfolgen könnte. Seit Kriegsausbruch haben viele Länder ihre Rüstungsbudgets erhöht. So hat Finnland den Kauf von 64 F-35A beschlossen, Deutschland will bis zu 35 Stück beschaffen und Kanada hat ebenfalls entschieden 88 F-35A zu beschaffen. 

Auch die Auslieferung könnte sich verzögern

Das Risiko einer Verzögerung in der Auslieferung hat vor diesem Hintergrund stark zugenommen. Die Flugzeuge müssen aber wie geplant ab 2027 ausgeliefert werden, um den Schutz der Bevölkerung vor Bedrohungen aus der Luft auch nach 2030 zu gewährleisten.

Volksinitiativen entfalten vor Annahme durch Volk und Stände keine rechtliche Vorwirkung. Eine neue Verfassungsbestimmung würde frühestens mit der Annahme in Kraft treten, so der Bundesrat.

Die SiK-S hat sich zudem gegen die Ausserdienststellung der Kampfflugzeuge F-5 Tiger ausgesprochen. Aus Sicht des Bundesrates sind die Gründe für eine Ausserdienststellung in der Armeebotschaft hinreichend dargelegt und die heutigen Aufgaben des F-5 Tiger können aufgefangen werden. Damit einher gehen Einsparungen in der Höhe von jährlich rund 44 Millionen Franken. Der Bundesrat hält daher an der Ausserdienststellung der F-5 Tiger fest.