Das BAZL hat Ende Oktober die Betreiber grosser historischer Luftfahrzeuge unter Schweizer Register darüber informiert, dass sich künftig an Bord historischer Luftfahrtzeuge noch neun Personen befinden dürfen, darunter maximal sechs Passagiere. Diese Maximalzahl resultierte gemäss BAZL aus einer nach etablierten Methoden vorgenommenen Risikoeinschätzung. Kommerzielle Flüge unter einem AOC, wie sie von der Ju-Air durchgeführt worden sind, werden nicht mehr möglich sein. Diese rechtlichen Anpassungen werden im Laufe des nächsten Jahres umgesetzt und in Kraft treten, bestätigt das BAZL auf Anfrage. Auslöser für diese Massnahme dürfte der Absturz der Ju 52 am Piz Segnas am 4. August 2018 mit 20 Todesopfern gewesen sein. In den nächsten Wochen wird die Veröffentlichung des SUST-Unfallberichts erwartet, dessen Entwurf bereits im Vorfeld Staub aufgewirbelt hat. 

Gilt auch für Vereinsflüge

Die Anpassung des Rechts gilt laut BAZL auch für Vereinsflüge, da kommerzielle Passagierflüge mit historischen Flugzeugen nach EU-Recht sowieso nicht mehr möglich wären. Der Bund hatte schon zu einem früheren Zeitpunkt kommuniziert, dass nationale Regelungen für solche kommerzielle Flüge nicht mehr vorgesehen sind. Mit der neuen Regelung ist es gemäss BAZL zwar nach wie vor möglich, dass auch grössere historische Flugzeuge weiter betrieben werden können. Ein kommerzieller Betrieb, wie er etwa von der Ju-Air durchgeführt wurde, wird aber untersagt. Dies würde auch die Super Constellation vor eine komplett neue Ausgangslage für allfällige künftige Operationen stellen, wie der Verein Super Constellation Flyers, welcher sich in Auflösung befindet, auf seiner Webseite betont. Die Super Conny befindet sich derzeit in Deutschland, wo sie revidiert und wieder für Passagierflüge bereit gemacht werden soll.