Im Jahr 2021 flog der LTDB mit Flugzeugen und Helikoptern 755 Stunden für den Bundesrat und die Departemente. Davon entfielen 462 Stunden auf den Bundesrat. Mit Flugzeugen wurden insgesamt 652 Stunden und mit Helikoptern insgesamt 103 Stunden geflogen. Alles in allem hat der LTDB 2021 gegenüber dem Vorjahr gut 60% mehr Flugdienstleistungen erbracht. Insbesondere in der zweiten Jahreshälfte 2021 nahm aufgrund der Entwicklung der Covid-19-Pandemie die Anzahl Flugreisen wieder zu. Ein Vergleich der Flugleistungen und Auslastungen mit anderen Jahren sei jedoch wenig aussagekräftig, da auch das Jahr 2020 stark von Covid-19-Einschränkungen geprägt war, so der Bundesrat in einer Mitteilung.

Im Jahr vor der Pandemie wurden die Luftfahrzeuge im Dienste des LTDB's 680 Stunden geflogen. 

Weniger externe Flüge

Zentral ist die kurzfristige Verfügbarkeit an 365 Tagen. Dafür setzt der LTDB eigene Flugzeuge und Helikopter ein. Sind die eigenen Flugzeuge bereits verplant oder im Unterhalt, reichen die Kapazitäten nicht aus oder können die Dienstleistungen aufgrund der Reichweite nicht selbst erbracht werden, kann der LTDB externe Flüge einmieten. Die Anzahl eingemieteter Stunden gingen markant zurück, seit der Bundesrat mit einer Revision der Verordnung im 2019 Massnahmen ergriffen hatte, um den LTDB für VIP-Flüge noch besser auszulasten. Wurden im Jahr 2018 noch 48 Flugstunden eingemietet, waren es im 2019 noch rund 2,5 Flugstunden. In den Jahren 2020 sowie 2021 sind die Mieten gänzlich weggefallen; dies lag aber auch am Trend zu weniger Flugreisen in der Covid-19-Pandemie.

Repräsentative Wirkung

Die Vorteile der Leistungen des LTDB sind der hohe Sicherheitsstandard, die Möglichkeit von Einsätzen in Krisengebieten, die kurzfristige Verfügbarkeit und die Einhaltung von fixen Terminen der Delegationen, was mit Linienflügen teilweise nicht gewährleistet ist. Hinzu kommen die repräsentative Wirkung, der Informationsschutz und die Diskretion bei diplomatischen Auslandreisen. Die Leistungen des LTDB dienen somit direkt den Interessen der Schweiz. Die Kosten eines einzelnen LTDB-Fluges können deshalb nicht mit den Kosten eines Linienfluges verglichen werden. 

Keine Trainingsflüge nötig

Zudem weist der Bund darauf hin, dass die Piloten jährlich eine bestimmte Anzahl an Mindestflugstunden nachzuweisen haben, um ihre Lizenz aufrechtzuerhalten. Mit Flügen für den LTDB lassen sich solche Trainingsflüge ohne Passagiere vermeiden. Ähnliche Vorschriften gelten auch für die eingesetzten Luftfahrzeuge.

CO2-Kompensation und Bio-Treibstoffe

Die CO2-Emissionen der Flüge des LTDB werden über Bescheinigungen vollständig kompensiert. Dies geht auch auf das Klimapaket des Bundesrates für die Bundesverwaltung zurück. Darüber hinaus wird ab 2023 dem fossilen Flugtreibstoff Bio-Treibstoff (sog. Sustainable Aviation Fuel) beigemischt. Dies ist eine der Massnahmen aus dem Aktionsplan «Energie und Klima» des VBS. Dieser sieht vor, dass das VBS bis spätestens im Jahr 2050 eine ausgeglichene CO2-Bilanz aufweist und die benötigte Energie vornehmlich aus erneuerbaren Quellen bezieht oder soweit wie möglich selbst produziert.