Nach dem Absturz einer dreimotorigen Junkers Ju 52 der Ju-Air am 4. August 2018 hatte die Fluggesellschaft am 17. August den Flugbetrieb mit den beiden verbleibenden Maschinen des gleichen Typs wiederaufgenommen. Da zu diesem Zeitpunkt keine Hinweise auf generelle technische Mängel vorlagen, hatte das Bazl die Wiederaufnahme des Flugbetriebes unter Einhaltung vorsorglicher Massnahmen bewilligt. Dazu gehörte auch, dass das Bazl bei neuen Erkenntnissen aus den laufenden Sicherheitsuntersuchungen ein Flugverbot aussprechen würde.

Schwerwiegende Strukturschäden, aber kein Zusammenhang zum Unfall

Unterdessen liegen erste Ergebnisse der Untersuchung der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) in Form eines Zwischenberichts vor. Nach wie vor gebe es keine Hinweise darauf, dass ein schwerwiegendes technisches Problem zum Unfall mit 20 Todesopfern führte, informiert das Bazl in einer heutigen Mitteilung. Die Untersuchung des Wracks ergab aber schwerwiegende Strukturschäden in Form von Rissen und Korrosion am Hauptholm, dem tragenden Element des Flugzeugflügels, und weiteren Teilen des Flugzeugs. Diese Schäden blieben bei normalen Inspektionen und Wartungsarbeiten verborgen und konnten erst anhand der Trümmerteile festgestellt werden.

Da die beiden in Dübendorf stationierten Ju 52 HB-HOP und HB-HOS sowohl altersmässig wie von den Betriebsstunden her der verunglückten Maschine entsprechen, müsse sichergestellt sein, dass beide Maschinen diese Schäden nicht aufweisen, schreibt das Bazl weiter. Bis dieser Nachweis erbracht ist, beziehungsweise allfällige Schäden behoben sind, dürfen diese beiden Ju 52 vorläufig nicht mehr geflogen werden.

Ju-Air mit Grounding einverstanden

Die Ju-Air sei mit diesem vorübergehenden Grounding einverstanden, teilt das Unternehmen seinerseits mit. «Nach dem Abschluss des Sommerflugbetriebs befinden sich die beiden betroffenen Flugzeuge ohnehin bereits in Dübendorf zur umfassenden Jahreswartung. Es ist vorgesehen, den Flugbetrieb der Ju-Air wie geplant im Frühling 2019 wieder aufzunehmen», zeigt sich Ju-Air optimistisch.

Die Ju-Air will im kommenden Sommerhalbjahr wieder eine Dritte Ju 52 in ihre Flotte aufnehmen. Die Vorbereitungsarbeiten an der zurzeit in Mönchengladbach abgestellten Ju 52 mit dem Kennzeichen HB-HOY seien so weit abgeschlossen, dass das Flugzeug zu einer Strukturüberholung nach Dübendorf überflogen werden könne, teilt das Unternehmen mit. Die entsprechenden Bewilligungen werden derzeit beantragt.

Bei der HB-HOY handelt es sich um einen Lizenzbau der Ju 52 aus den spanischen CASA-Werken, der 10 Jahre jünger ist als die anderen Ju 52 der Ju-Air. Da die HB-HOY in Alter und Hersteller nicht dem Unfallflugzeug entspricht und zudem 1991 bis 1996 generalüberholt wurde, ist sie vom erwähnten Grounding nicht betroffen.