Nach dem Absturz einer Junkers Ju 52 am 4. August hat das BAZL mit der Ju-Air und der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST die Situation analysiert, teilt das Amt heute mit. Momentan gebe es keine Hinweise auf ein generelles technisches Problem bei der Ju 52, das ein Grounding der restlichen Schweizer Ju 52-Flotte rechtfertigen würde. Die Untersuchung der SUST kann aber bis zu einem ersten Zwischenergebnis noch mehrere Wochen bis Monate andauern. Sollte sich während dieser Zeit ein Hinweis auf ein technisches Problem ergeben, würde das BAZL die Lage neu beurteilen und allenfalls ein Flugverbot aussprechen. 

Auch Massnahmen flugtaktischer Art

Bis weitere Erkenntnisse aus der Unfalluntersuchung vorliegen, muss die JU-Air vorsorgliche Massnahmen des BAZL umsetzen: Erstens verlangt das BAZL, dass vorläufig bei Flügen eine Minimalhöhe eingehalten werden muss, die über der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestflughöhe liegt. Zweitens müssen die Flugzeuge der Ju-Air ab sofort einen GPS-Datenaufzeichungsgerät mitführen, das jeden Flug aufzeichnet und eine nachträgliche Beurteilung der Flugroute erlaubt. Drittens sollen die Passagiere während des Fluges zudem angeschnallt bleiben und nicht mehr frei im Flugzeug zirkulieren können. Dies schliesst auch Besuche im Cockpit während des Fluges aus. 

«Wir begrüssen das rasche Handeln des Bundesamtes»

Das BAZL verlangt von der Ju-Air, dass diese vorsorglichen Massnahmen vor Aufnahme des Flugbetriebes umgesetzt werden. Die Ju-Air hat dem BAZL bereits zugesichert, dass sie diese Auflagen entsprechend umsetzen wird. «Da es noch keine konkreten Hinweise auf die Unfallursache gibt, ist es richtig, sich Gedanken über vorsorgliche, zusätzliche Sicherheitsmargen zu machen. Das haben wir getan und dem BAZL entsprechende Vorschläge gemacht», erklärt Kurt Waldmeier, CEO der Ju-Air. Das BAZL habe diese geprüft, ergänzt und als Auflagen erlassen. «Wir begrüssen das rasche Handeln des Bundesamts und werden die Auflagen ohne Ausnahme erfüllen», sagt Waldmeier. Der Flugbetrieb wird gemäss Ju-Air am Freitag, 17. August wieder aufgenommen.

Sollten sich aus der laufenden Sicherheitsuntersuchung der SUST weitere Massnahmen abzeichnen, behält sich das BAZL vor, zusätzliche Sofortmassnahmen zu verfügen.