Wie andere Branchen auch ist die Luftfahrtindustrie stark von den Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen. Die Flugbewegungen auf den Schweizer Landesflughäfen sind um mehr als 95 Prozent zurückgegangen. Mehreren Akteuren der Schweizer Luftfahrt drohen deshalb Liquiditätsengpässe. Bei der Luftfahrtindustrie handelt es sich um eine volkswirtschaftlich kritische Infrastruktur: Eine länger andauernde Unterbrechung der internationalen Anbindung der Schweiz wäre mit substantiellen volkswirtschaftlichen Einbussen verbunden. 

Mehr als 190'000 Mitarbeitende

Mehr als ein Drittel aller Exporte verlassen die Schweiz per Luftfracht und rund ein Sechstel aller Importe erreichen die Schweiz per Flugzeug. Gemessen an Vollzeitstellen beschäftigt die Luftfahrtbranche mehr als 190'000 Mitarbeitende in der Schweiz. Zur kritischen Infrastruktur gehören laut Bundesrat beispielsweise Fluggesellschaften wie Swiss, Edelweiss oder EasyJet, aber auch die Landesflughäfen und flugnahe Betriebe. 

Massnahmen werden geprüft

An seiner Sitzung vom 8. April 2020 hat sich der Bundesrat deshalb bereiterklärt, in Abstimmung mit den Kantonen Massnahmen zu prüfen, damit die internationale Anbindung der Schweiz im Luftfahrtbereich durch die Corona-Pandemie nicht gefährdet wird. Grundvoraussetzung für eine finanzielle Unterstützung ist eine angemessene Lastenverteilung: Die öffentliche Hand wird nur subsidiär tätig. In erster Linie sind die Luftfahrtgesellschaften und deren Eigentümer gefordert, alle vertretbaren Massnahmen umzusetzen. 

Voraussetzungen für Bundeshilfen

Unter Berücksichtigung dieser Voraussetzungen hat der Bundesrat das EFD zusammen mit dem UVEK und dem WBF beauftragt, Massnahmen zur Sicherstellung der Liquidität der für die internationale Luftverkehrsanbindung volkswirtschaftlich relevanten Fluggesellschaften vorzuschlagen. Im Vordergrund stehen dabei Garantien des Bundes. Diese sollen an strenge Voraussetzungen geknüpft werden, um die Risiken für den Bund zu minimieren. Dazu gehört etwa der Nachweis, dass sämtliche Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Zukünftig erwirtschaftete Mittel sind zudem prioritär zur Rückzahlung der Liquiditätshilfen zu verwenden (keine Dividenden oder konzerninterne Rückführungen oder Transfers bis zur vollständigen Tilgung der garantierten Darlehen).

Gelder nicht ins Ausland

Gelder dürfen somit nicht ins Ausland, etwa zu Mutterkonzernen, fliessen. Dies sei unverhandelbar, wie Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga an der Medienkonferenz versicherte. Zu den Voraussetzungen gehört auch, dass dem Bund für das von ihm getragene Risiko marktkonforme Zinsen oder anderweitige Vergütungen zustehen sollen. Vom Bund garantierte Mittel müssten ausserdem in einem angemessenen Verhältnis zum Engagement der Muttergesellschaften stehen und ausschliesslich zur Sicherstellung der schweizerischen Infrastrukturen verwendet werden. Schliesslich werden Zusicherungen zur langfristigen Beibehaltung der internationalen Luftanbindung der Schweiz erwartet.

Weiter hat der Bundesrat die erwähnten Departemente beauftragt, ihm Massnahmen und allenfalls notwendige Gesetzesanpassungen vorzuschlagen, um einen unterbruchsfreien und geordneten Betrieb der Landesflughäfen sicherzustellen. Die beauftragten Departemente erarbeiten bis Ende April einen entsprechenden Vorschlag zuhanden des Bundesrats.