Mit der Annahme der Motion «Für den nichtgewerbsmässigen Sichtflug die Landessprachen nicht verbieten» durch das Parlament wird der Grundsatz für eine einheitliche Flugfunksprache in Englisch um weitere Ausnahmen ergänzt. Pilotinnen und Piloten sollen im nichtgewerbsmässigen Sichtflugverkehr (VFR) nebst Englisch auch wieder eine Landessprache für den Flugfunk verwenden können.

Stichprobenweise Alkoholkontrollen und neues Melderecht

Initiiert durch europäische Sicherheitsmassnahmen im Nachgang zum Germanwings-Absturz vor rund fünf Jahren, wird mit der Teilrevision des Luftfahrtgesetzes (LFG) die Früherkennung von psychischen Erkrankungen bei Besatzungsmitgliedern sowie Fluglotsinnen und Fluglotsen verbessert. Zwar wird deren Flugtauglichkeit im Rahmen von regelmässigen Kontrollen beim fliegerärztlichen Dienst periodisch überprüft. Auf Basis eines neuen Melderechts können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychologinnen und Psychologen jedoch Diagnosen und Informationen über mögliche akute psychische oder körperliche Erkrankungen künftig ans BAZL weiterleiten.

Stimmt die Legislative, also das Bundesparlament, der Teilrevision des LFG zu, kann das BAZL auch jederzeit stichprobenartige Alkoholkontrollen ohne Anzeichen von Angetrunkenheit bei Mitgliedern der Besatzung vornehmen. Damit wird nicht nur etwaigem Alkoholmissbrauch frühzeitig vorgebeugt, sondern auch sichergestellt, dass die Besatzungsmitglieder über die für die Ausübung ihrer verantwortungsvollen Arbeitstätigkeit notwendige körperliche und psychische Verfassung verfügen.