Die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz gegen Bedrohungen aus der Luft verbessere sich mit der Einführung der Kampfflugzeuge F-35 und der Luftabwehrsysteme grosser und mittlerer Reichweiten, Patriot und IRIS-T SLM, deutlich, schreibt der Bund in einer Mitteilung. Aufgrund der Kleinräumigkeit der Schweiz können aber insbesondere Distanzwaffen wie Marschflugkörper, ballistische Lenkwaffen oder Hyperschallwaffen erst sehr spät erfasst werden. Weil die Schweiz über keine Sensoren ausserhalb ihres Territoriums oder im Weltraum verfügt und auch nicht Teil einer gemeinsamen Luft- und Lenkwaffenabwehr ist, ist sie auf den Austausch von Luftlagedaten mit Partnern angewiesen. Heute bestehen Abkommen zum Austausch von Daten für den Luftpolizeidienst mit Deutschland, Italien, Österreich, Frankreich sowie der NATO. Für die Abwehr von militärischen Bedrohungen wie etwa Distanzwaffen sind diese Daten jedoch kaum relevant. Damit Sensor- und Luftlagedaten über zivile und militärische Flugobjekte in allen Lagen ausgetauscht werden können, hat der Bundesrat der Aufnahme von Verhandlungen zugestimmt.

USA und europäische Partner

Die Schweiz will mit der US Air Force in Europa ein Sensor Visibility Arrangement abschliessen. Zudem soll das Abkommen zum Air Situation Data Exchange mit dem Bundesministerium der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland und dem Supreme Headquarters Allied Forces Europe (SHAPE) erweitert werden. Es dient dem Austausch klassifizierter Sensor- und Luftlagedaten über zivile und militärische Flugobjekte. Mit Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich soll das Abkommen zum Austausch von klassifizierten Sensor- und Luftlagedaten über zivile und militärische Flugobjekte erweitert werden. 

Suspendierungsklausel für neutralitätsrechtliche Verpflichtungen

Der Bundesrat hat die Verhandlungsrichtlinien festgelegt: Die Abkommen müssen – wie üblich bei solchen Kooperationen – eine Suspendierungsklausel enthalten, um die neutralitätsrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz einzuhalten. Dadurch kann die Schweiz den Informationsaustausch jederzeit unterbrechen, wenn sie es für angezeigt hält. Zudem sind Amtshandlungen ausländischer Behörden im Kontext des Austauschs von militärischen Luftlagedaten und -informationen auf Schweizer Territorium bzw. im Schweizer Luftraum ausgeschlossen.

Kommissionen haben das Wort

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS wird beauftragt, die sicherheitspolitischen Kommissionen (SiK) und die aussenpolitischen Kommissionen (APK) zum Verhandlungsmandat zu konsultieren. Äussern die Kommissionen Vorbehalte, beantragt das VBS dem Bundesrat das weitere Vorgehen.