Die KVF-N hatte im vergangenen Quartal im Rahmen der Beratung der Änderung des Luftfahrtgesetzes (LFG, 25.086) verschiedene Abklärungen in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse haben aufgezeigt, dass Optimierungspotential hinsichtlich der im Entwurf zur LFG-Revision vorgesehenen Verfahrensrechte des Kreises von einer künftigen Projektierungszone betroffenen Akteure besteht. Gestützt auf diese Zusatzinformationen konnte die KVF-N ihre Detailberatung nun abschliessen und beantragt verschiedene Modifikationen der Vorlage.

Zulassung von Ultraleichtflugzeugen bis 600 kg

Die KVF-N hat sich mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung für die Aufnahme des ergänzenden Artikel 51 entschieden, der die Zulassung von Ultraleichtflugzeugen mit einer höchstzulässigen Startmasse bis 600 kg ermöglicht. Diese Leichtflugzeuge sind inzwischen in ganz Europa zugelassen, und es war dem Aero-Club der Schweiz seit Langem ein Anliegen, dass sich dies auch in der Schweiz ändert. Ebenfalls erfreulich ist aus Sicht der Leichtaviatik die Zustimmung zur Aufhebung von Artikel 9 betreffend Zollflugplätze mit 16 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen. Diese sind bereits im Rahmen des Zollgesetzes geregelt. Laut Aero-Club der Schweiz hat die Eidg. Zollverwaltung signalisiert, dass die Regelungen für grenzüberschreitende Flüge an die Vorschriften für Strassenfahrzeuge angeglichen werden sollen. Sowohl bezüglich Zollflugplätze als auch in Bezug auf die Zulassung von ULs bis 600 kg konnte der AeCS dank der Vertretung durch Nationalrat und Zentralpräsident Matthias Samuel Jauslin intensive Vorarbeit für diese Anpassungen leisten.

Finanzierung der Flugsicherung

Ebenso hat sich die Kommission vertieft mit der Finanzierung der Flugsicherung auseinandergesetzt und dazu Anhörungen durchgeführt. Gestützt auf diese Zusatzinformationen konnte die KVF-N ihre Detailberatung nun abschliessen und beantragt verschiedene Modifikationen der Vorlage. Im Rahmen der Diskussion über die Sicherstellung der Finanzierung der Flugsicherung hat die Kommission mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung einen Antrag abgelehnt, der eine Konzessionsabgabe für konzessionierte Flugplatzbetreiber verlangt. Die KVF-N ist der Ansicht, dass bei der Frage nach der Finanzierung der Flugsicherung eine gesamtheitliche Betrachtung nötig ist. Hier in einzelnen, nicht abgestimmten Schritten vorzugehen, erachtet sie als eine nicht nachhaltige Herangehensweise. Eine Minderheit beantragt, im LFG eine Konzessionsabgabe einzufügen und damit die Finanzierungsprobleme anzugehen. 

Die Kommission hat die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 15 zu 8 Stimmen angenommen, womit sie bereit für die kommende Session ist.