Im Kanton Zürich müssen in einem halben Jahr 6000 Unterschriften gesammelt werden, um eine Initiative vors Volk bringen zu können. Für die Initianten der «Flughafen-Nachtruhe-Initiative» – ein Klacks im dicht besiedelten Grossraum Zürich. Allerdings liegt die Gesetzgebung über die Luftfahrt gemäss Bundesverfassung zweifelsfrei in der Kompetenz des Bundes. Dieser hat die Nachtflugordnung abschliessend geregelt und sieht eine Betriebszeit von 6.00 bis 23.00 Uhr zuzüglich eines bewilligungsfreien Verspätungsabbaus bis 23.30 Uhr vor. Daran ändern Anpassungen im kantonalen Flughafengesetz nichts, wie der Regierungsrat in seiner Mitteilung betont. 

Verstösst gegen Bundesrecht

Die mit der Initiative geforderten Änderungen verstossen bei einer wortwörtlichen Umsetzung gegen Bundesrecht und müssten deshalb bundesrechtskonform ausgelegt werden. Da das geltende Recht den Spielraum des kantonalen Rechts bereits weitgehend ausschöpft, würde sich mit der Initiative praktisch nichts am heutigen Zustand ändern. Eine Annahme der Initiative würde daher einzig zu rechtlichen Unsicherheiten führen und unerfüllbare Erwartungen wecken. Zwar lehnt der Regierungsrat die Initiative ab, er erklärt sie aber nicht ungültig. Das Komitee Weltoffenes Zürich hält die Initiative für «brandgefährlich» und als Frontalangriff auf den Drehkreuzbetrieb am Flughafen Zürich. Aus Sicht des Komitees ist die Initiative zudem klar ungültig, da sie gegen übergeordnetes Bundesrecht verstösst.

Kantonsrat soll Urnengang verhindern

Für die Ungültigkeitserklärung braucht es im Kantonsrat eine Zweidrittelmehrheit. Das Komitee Weltoffenes Zürich erwartet vom Kantonsrat, dass dieser seine Verantwortung wahrnimmt und verhindert, dass die Initiative an die Urne gelangt. Bereits heute ist es ein erklärtes Ziel der kantonalen Flughafenpolitik, die Flüge nach 23 Uhr zu reduzieren. Der Regierungsrat anerkennt das Anliegen einer ungestörten Nachtruhe ohne Fluglärm. Zur Verbesserung der Pünktlichkeit seien operationelle Massnahmen der Flughafenpartner und Anpassungen an der Flughafeninfrastruktur notwendig, so der Regierungsrat. Dazu gehört unter anderem die im März 2024 vom Zürcher Stimmvolk mit einem Ja-Anteil von 61,7 % angenommene Vorlage zu den Pistenverlängerungen. 

Initiative schadet Interessen des Kantons

Neben dem Schutz der Bevölkerung vor Lärm setzt sich der Regierungsrat auch für gute Rahmenbedingungen für die Wirtschaft ein, um den Wohlstand der Zürcherinnen und Zürchern zu sichern. Dem Flughafen kommt dabei eine wichtige Rolle zu, denn als einziges interkontinentales Luftverkehrsdrehkreuz des Landes bindet er die Schweiz an die Welt an. Die täglichen Direktverbindungen zu den wichtigsten Metropolen in Europa und der Welt werden durch den Drehkreuzbetrieb ermöglicht. «Von der hervorragenden Anbindung profitieren sowohl der Wirtschaftsstandort als auch die Bevölkerung», sagt Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh. Voraussetzung dafür sind konkurrenzfähige Betriebszeiten. Denn nur durch ein gut aufeinander abgestimmtes Zusammenspiel von Kurz- und Langstreckenflügen kann der Betrieb als Drehkreuz aufrechterhalten werden. Ein Vergleich mit anderen europäischen Konkurrenzflughäfen zeigt: Der Flughafen Zürich hat sehr kurze Betriebszeiten und diese wurden in den letzten 20 Jahren schrittweise um insgesamt zwei Stunden verkürzt. Carmen Walker Späh: «Die bestehende Regelung trägt sowohl dem Bedürfnis nach Fluglärmschutz als auch den Anforderungen von Wirtschaft, Fluggesellschaften und Reisenden Rechnung.»