Normalerweise finden die Trainingsflüge mit den Kampfjets der Schweizer Armee von 8.30 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 17 Uhr statt. Von Oktober bis März heben die Jets dabei jeweils montags zusätzlich von 18 bis 22 Uhr für Nachtflugtrainings ab (der Dienstagabend dient als Reserve bei schlechtem Wetter). Diese begrenzten Uhrzeiten gelten nicht für Einsätze im Luftpolizeidienst, die seit dem 31. Dezember 2020 rund um die Uhr möglich sind.

Versuch an acht Tagen

Im Rahmen eines Versuchs ändert die Schweizer Armee nun vorübergehend die Trainingsflugzeiten, wie das VBS mitteilt: Vom 3. bis 13. Januar 2022 werden die Flugtrainings täglich von 10 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 19.30 Uhr absolviert. Das Nachtflugtraining am Montagabend bis 22 Uhr entfällt. Am Freitagabend sind keine Flüge vorgesehen. Um die Auswirkung auf den Personaleinsatz und die Akzeptanz bei den Anwohnerinnen und Anwohnern zu ermitteln, wird der Versuch auf acht Tage (statt vier wie im Vorjahr) und zwei Militärflugplätze – Payerne und Meiringen – ausgeweitet.

Lärmbelastung begrenzen

Mit diesem neuerlichen Versuch will die Schweizer Armee die Lärmbelastung durch die wöchentlichen Nachtflüge begrenzen, die normalerweise um 22 Uhr enden, schreibt das VBS in der Mitteilung. Gleichzeitig soll den Besatzungen sowohl bei Tag als auch bei Nacht ein angemessenes Trainingsniveau garantiert werden. Die Piloten der Schweizer Luftwaffe absolvieren im internationalen Vergleich nur wenige Nachtflugtrainings. Der Schutz des Schweizer Luftraums muss jedoch sowohl am Tag als auch in der Nacht gewährleistet sein. Da die Flugbedingungen in der Nacht nicht dieselben sind wie tagsüber, ist ein angemessenes Nachtflugtraining notwendig.

Nutzung der drei militärischen Trainingsräume in der Schweiz
An den acht Tagen, an denen der Versuch durchgeführt wird, heben die Kampfjets von den Militärflugplätzen Payerne und Meiringen ab. Die Flüge finden anschliessend in einem der drei militärischen Trainingsräume der Schweiz statt: Berner Alpen/Wallis, Graubünden/St. Gallen oder Jura/Chasseral.