Vom 19. bis 24. Januar 2026 wird das Weltwirtschaftsforum in Davos stattfinden. Der Bundesrat hat die vorübergehende Einschränkung der Luftraumnutzung zu den neu festgelegten Daten genehmigt. In einer Zone – Radius 25 Nautische Meilen (ca. 46,3 km) mit Zentrum Davos – ist der Flugverkehr über schweizerischem, österreichischem, liechtensteinischem und italienischem Hoheitsgebiet eingeschränkt. An- und Abflüge zu den Regionalflugplätzen und Heliports richten sich nach besonderen Regeln und Verfahren, welche von der Luftwaffe in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ausgearbeitet wurden. Es darf nur auf den vorgegebenen Sichtflug-Routen geflogen werden.
Piloten müssen sich akkreditieren
Alle diese Flüge sind bewilligungspflichtig. Die Akkreditierung der Piloten sowie der Luftfahrzeuge ist Voraussetzung für die Bewilligung. Auch nach einer Akkreditierung ist für jeden Flug ein Gesuch an die Luftwaffe zu stellen, welche nach operationellen Bedürfnissen und Sicherheitserwägungen darüber entscheidet. Die genauen Vorgaben sind den offiziellen Publikationen zu entnehmen. Zur Unterstützung der zivilen Behörden werden Lufttransporte und Überwachungsflüge mit Helikoptern, Propeller- und Kampfflugzeugen der Schweizer Luftwaffe durchgeführt. Es ist deshalb auch ausserhalb des Kantons Graubünden lokal mit einer Erhöhung der militärischen Flugbewegungen und des Lärms zu rechnen.
Durchgehende Luftraumsperre für Drohnen
Die Luftfahrt besteht nicht nur aus Helikoptern und Flächenflugzeugen. So sind am 16. Januar sowie vom 19. bis 24. Januar 2026 durchgehend auch andere Luftraumbenutzer Beschränkungen unterworfen: Für Gleitschirm- und Deltapiloten gilt in diesem Zeitraum im Bereich zwischen Davos Monstein über den Wolfgangpass durch das Prättigau bis nach Landquart sowie im Raum Chur (siehe kleine Karte unten) eine Luftraumsperre. Für unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen inkl. Drohnen unter 250g, Multikopter, Modellhelikopter und Modellflugzeuge) gilt eine durchgehende Luftraumsperre (Raum siehe ebenfalls kleine Karte unten) bereits ab dem 14. Januar durchgehend bis 24. Januar 2026. Für Gleitschirm- und Deltapiloten gilt im selben Bereich (siehe Karte unten) eine Luftraumsperre am 16. Januar, von 10.00 bis 17.00 Uhr, sowie vom 19. Januar, 8.00 Uhr, bis 24. Januar, 17.00 Uhr, durchgehend.
Die Schweiz ist verpflichtet, den Schutz von hochrangigen Personen sicherzustellen, die gemäss Völkerrecht besonderen Schutz geniessen. Aus diesem Grund wird die Luftwaffe den Luftpolizeidienst verstärken.




