Die revidierte Slotverordnung präzisiert die langjährige Praxis bei der Vergabe von Flugzeitfenstern und trägt den örtlichen Gegebenheiten mehr Rechnung. So erhalten die Landesflughäfen Genf und Zürich die Möglichkeit, bei aussergewöhnlichen Umständen wie Streiks oder ungünstigen Wetterlagen wie Bise oder Schnee kurzfristig Slots zu reduzieren, um den ordentlichen Flugbetrieb aufrechtzuerhalten. Zudem werden die Bestimmungen zur Änderung, Annullierung oder zur missbräuchlichen Mehrfachbuchung von Slots besser geregelt.
Stiftung koordiniert Slots in der Schweiz
Seit 1993 existiert in der EU die Verordnung über die Flugplanvermittlung und die Koordination von Slots auf Flughäfen. Die Schweiz hat diese 2002 über das bilaterale Luftverkehrsabkommen Schweiz-EU übernommen. In der Schweiz ist auch weiterhin die Slot Coordination Switzerland (SCS), eine unabhängige und vom Bund beauftragte Stiftung, für die Zuweisung und Koordination der Slots verantwortlich. Zudem überwacht sie, dass die erteilten Slots eingehalten werden. Die revidierte Verordnung tritt am 1. November 2025 in Kraft. Davon betroffen sind der kommerzielle und der private Zivilluftverkehr auf den Landesflughäfen Genf und Zürich.