Die aktuelle Gebührenperiode am Flughafen Zürich begann im September 2016. Wegen der Corona-Pandemie wurde sie nach Vereinbarung mit den Nutzern verlängert. Dadurch konnten die ausserordentlichen Auswirkungen berücksichtigt und die Kapitalkosten im regulierten Bereich weitestgehend gedeckt werden. Die Verhandlungen zur Anpassung der Flugbetriebsgebühren begannen am 1. Oktober 2025 und dauerten rund vier Monate. An den Verhandlungen haben Swiss International Air Lines AG, easyJet Europe Airline GmbH, eine Vertretung der Linienfluggesellschaften, eine Vertretung der Geschäftsluftfahrtgesellschaften, eine Vertretung der Leichtaviatik/Luftsport, sowie eine Vertretung der Speditionsunternehmen teilgenommen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Verhandlungen als Beobachter begleitet.
Gebührensenkung dank prognostiziertem Passagierwachstum
Die neue Gebührenperiode startet voraussichtlich am 1. Oktober 2026. Die Gebühren für die Nutzerinnen und Nutzer des Flughafens sinken ab dann um durchschnittlich rund 10%. Die Gebühren werden auf Basis eines Mehrjahres-Ausblicks berechnet. Dabei fliessen unter anderem das erwartete Passagieraufkommen, Bauprojekte im aviatischen Bereich und die Betriebskosten, welche den Flugbetrieb betreffen, ein. Da die Verordnung keine Gewinne aus den Flughafengebühren erlaubt, dürfen diese nur kostendeckend sein. Weil in den kommenden Jahren mehr Passagiere erwartet werden, auf welche die Kosten verteilt werden können, und der Flughafen Investitionen sorgfältig plant, konnten die Gebühren gesenkt werden.
Landegebühren steigen
Neu beläuft sich etwa die Gebühr pro lokal abfliegendem Passagier auf insgesamt CHF 30.40 (bisher CHF 35.00). In diesen Gebühren enthalten sind die Passagiergebühr (CHF 18.20), die Passagiersicherheitsgebühr (CHF 11.30) sowie die Solidaritätsgebühr für den Service für Personen mit eingeschränkter Mobilität (CHF 0.90). Die Gebühren werden jeweils den Airlines belastet. Das Nutzungsentgelt für die Gepäcksortieranlage wird künftig in die Landegebühren integriert, womit eine reduzierte Komplexität und eine vereinfachte Verrechnung erreicht werden können. Die Landegebühren werden folglich steigen.
Lärmgebühren werden erhöht
Die bereits angekündigten und vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) verfügten, erhöhten Lärmgebühren, welche zusätzliche Lärmzuschläge sowie eine Neueinteilung der Lärmklassen in den sensiblen Nachtstunden vorsehen, werden nun mit Inkrafttreten der neuen Flughafengebühren ebenfalls per 1. Oktober 2026 umgesetzt. Sofern keine Änderungsanträge mehr eingehen, gilt das Gebührenreglement wie vereinbart ab diesem Datum.






