Eine Reihe von Betreibern ist weltweit auf dem ACMI-Luftfahrtmarkt vertreten und bietet flexible Lösungen für neu gegründete und bestehende Fluggesellschaften an. Die Dienstleistungen ermöglichen den Fluggesellschaften, im Falle unvorhergesehener Ereignisse und in saisonal bedingten Spitzenzeiten eine ausreichende Flottenkapazität aufrechtzuerhalten.

Keine Notlösung mehr

Laut Avion Express, einem führenden ACMI-Betreiber und Charterspezialist, nutzen viele Fluggesellschaften weltweit Wet-Lease-Geschäfte, um die sich ändernde Nachfrage nach Passagieren und Luftfracht zu befriedigen. Nachdem die Covid-Krise die Luftfahrt verändert hat, sehen einige Fluggesellschaften – insbesondere in Subsahara-Afrika – dieses Betriebsmodell nicht mehr nur als Notlösung, sondern als flexible Lösung an. Avion Express ist überzeugt, dass eine breitere Nutzung von ACMI-Diensten Fluggesellschaften aus Subsahara-Afrika die Möglichkeit bieten würde, ihre Präsenz in der Region zu vergrössern und ihr Wachstum auf dem Luftverkehrsmarkt auf kosteneffiziente und flexible Weise zu fördern.    

Kaum Flüge zu internationalen Zielen

Der Luftverkehrsmarkt in den afrikanischen Ländern südlich der Sahara ist weitgehend ungenutzt. Es mangelt an geeigneten Kapazitätslösungen und viele Flugrouten bleiben unbesetzt. Aus globalen Luftfahrtberichten geht hervor, dass viele regionale Fluggesellschaften ihren Betrieb auf Inlandsstrecken beschränken und nur eine begrenzte Anzahl von Fluggesellschaften Flüge zu internationalen Zielen anbietet. 

Nur Kosten für tatsächliche Leistung

Im Rahmen von ACMI fallen für die Partnerfluggesellschaften nur dann Kosten an, wenn das geleaste Flugzeug tatsächlich fliegt, was den Leasingnehmern Kosteneinsparungen ermöglicht. Führende Fluggesellschaften können Schmalrumpf- und Grossraumflugzeuge leasen, um die wechselnde Nachfrage zu ergänzen und die Flexibilität zu maximieren, was bei ihren begrenzten Flottenkapazitäten und/oder bei Dry-Lease-Lösungen nicht der Fall ist. In diesem Fall ist «Flexibilität» in dem Sinne gemeint, dass der Leasingnehmer im Rahmen von Wet-Lease-Vereinbarungen Flugänderungen vornehmen kann, wenn er dies für erforderlich hält, ohne dass ihm unerwartete Kosten entstehen.