Das heutige Dock A wurde als zusammenhängender Gebäudetrakt mit dem Kontrollturm - in der Fachsprache «Tower» genannt – 1985 in Betrieb genommen. Nach mehr als 35 Betriebsjahren haben sie das Ende der Lebensdauer erreicht. Sie erfüllen die heutigen Anforderungen an die Funktionalität und Nachhaltigkeit von Flughafengebäuden nur unzureichend. Eine umfangreiche Standortevaluation kommt zum Schluss, dass ein neues Dock nördlich des heutigen Docks A gebaut werden soll. So kann der Bau während des laufenden Flughafenbetriebs erfolgen.

Projekte

Zur Koordination der Baumassnahmen wurde das Programm «Entwicklung Flughafenkopf» geschaffen. Es umfasst das Hauptprojekt Dock A, den Neubau des Towers sowie mehrere Teilprojekte. Nach Abschluss der Bauarbeiten des Docks A wird der Tower in das Terminal eingebettet sein und östlich vom heutigen Standort zu stehen kommen.

Keine Anpassung des Betriebsreglements nötig

Das vorliegende Plangenehmigungsgesuch beschreibt die Funktion (betriebliche Nutzung des Gebäudes und des Vorfelds) des neuen Docks A innerhalb der neuen Hülle (Mantellinie) am neuen Standort sowie die dazu erforderlichen Rückbauten. Die Umweltauswirkungen des Bauvorhabens sind in einem Umweltverträglichkeitsbericht (Rahmen-UVB) festgehalten. Sowohl der Neubau des Docks A mit den notwendigen Anpassungen des Vorfelds als auch der neue Tower hätten keinen Einfluss auf den Flugbetrieb in der Luft. Eine Änderung des Betriebsreglements sei deshalb nicht nötig, schreibt das BAZL.

Öffentliche Auflage

Vom 16. November bis und mit 15. Dezember 2023 werden die Plangenehmigungsgesuche der Flughafen Zürich AG (FZAG) für die beiden Projekte inklusive Umweltverträglichkeitsberichte in der Stadt Kloten öffentlich aufgelegt sowie ab dem 16. November auf der Website  www.afm.zh.ch/auflagen veröffentlicht. Ausserdem wird die FZAG zur besseren Veranschaulichung der komplexen Bauvorhaben auf der Zuschauerterrasse des Docks B eine Visualisierung der beiden Projekte aufstellen. Nach der öffentlichen Auflage wird das BAZL die Stellungnahmen und allfällige Einsprachen prüfen und die Fachstellen des Bundes sowie die FZAG anhören. Anschliessend wird das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK über das Vorhaben entscheiden.