Der vom Copiloten des Germanwings-Flug «4U 9525» vor drei Jahren absichtlich herbeigeführte Absturz eines Airbus A320-200 in Südfrankreich erschütterte die ganze Branche. Der junge Pilot hatte psychische Probleme, was er aber gegenüber seinem Arbeitgeber verschwieg. 150 Menschen mussten deshalb ihr Leben lassen.
Psychologische Beurteilung
Nun hat die Europäische Union gehandelt und diese Woche neue Sicherheitsvorschriften eingeführt mit dem Ziel, Probleme dieser Art bei den Besatzungen frühzeitig zu erkennen und damit zu verhindern, dass sich solche Tragödien wiederholen. So werden europäische Fluggesellschaften vor Beginn der Anstellung eine psychologische Beurteilung ihrer Piloten vornehmen müssen, was viele Airlines bereits heute machen. Ferner soll die mentale Fitness der Besatzungen unterstützt werden, indem die Piloten Zugang zu einem entsprechenden Programm erhalten, welches sie beim Erkennen und bei der Bewältigung von psychischen Problemen unterstützt. Diese Massnahme soll verhindern, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen mit Einfluss auf die Flugfähigkeit verschwiegen werden aus Angst, die Pilotenlizenz zu verlieren.
Weiter werden als zusätzliche Sicherheitsbarriere Drogen- und Alkoholtests bei Piloten und Kabinenpersonal für alle europäischen und ausländischen Fluggesellschaften eingeführt, die in den Gebieten der Europäischen Union fliegen. Alkoholtests sind in einigen Mitgliedstaaten, etwa in Deutschland, bereits eine etablierte Praxis. Mit der neuen Verordnung werden diese nun innerhalb der nächsten zwei Jahre auf alle EU-Mitgliedstaaten ausgeweitet.
«Die richtigen Instrumente»
Der Direktor der EASA, Patrick Ky, zeigte sich zufrieden. «Diese neuen europäischen Vorschriften greifen die Vorschläge auf, welche die EASA in der Folge des Flugunfalls von Germanwings Flug 9525 in Absprache mit der Luftfahrtgemeinschaft getroffen hat. Mit diesen Regeln führt Europa die richtigen Instrumente ein, um die mentale Fitness der Flugbesatzung zu gewährleisten.» Nach dem zweijährigen Übergangszeitraum werde die EASA die europäischen und internationalen Akteure bei der Umsetzung dieser neuen Verordnung aktiv unterstützen.
Im Rahmen eines Gesamtsystemansatzes ergänzen die neuen Vorschriften (Air OPS-Durchführungsbestimmungen) die im August 2016 veröffentlichten EASA-Vorschläge zur Aktualisierung der medizinischen Anforderungen für Piloten (Teil-MED).