Veränderte Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung, neue Konzepte wie Car- oder Bike-Sharing sowie zukunftsgerichtete Ideen wie Transport-Drohnen würden neue Fragen zur Sicherheit in der Stadt der Zukunft aufwerfen, sagen die Unfallforscher des Versicherungskonzerns Axa. Das Jahr 2030 scheine zwar noch weit weg. Schlüsselentscheide bezüglich Infrastruktur und Gesetzesgrundlagen würden aber heute gefällt. Mit Crashtests in Dübendorf untermauerte die Axa ihre Hypothese.

Drohnen – neue Risiken aus der Luft

Während der Güterverkehr mittelfristig weiterhin von Lastwagen und Lieferwagen dominiert sein dürfte, werden heute schon neue Formen der Güterverteilung via Roboter und Drohnen getestet. Im privaten Bereich sind bereits heute zahlreiche Drohnen in der Luft – und es werden immer mehr. Die meisten von ihnen werden von Hobby-Piloten gesteuert. «Erste Unfälle mit Drohnen sind bereits passiert. Zum Glück blieb es bisher bei Sachschäden. Mit der zunehmenden Verbreitung von Drohnen ist es aber nur eine Frage der Zeit, bis auch erste Personenschäden durch Drohnen verursacht werden», sagt Bettina Zahnd, Leiterin Unfallforschung und Prävention bei der Axa.

Axa fordert Kennzeichnungspflicht für Drohnen und Ausbildung für Piloten

Was bei unsachgemässer Steuerung einer Drohne passieren kann, zeigte Axa beim Crashversuch. Sie liess eine neun Kilogramm schwere Transportdrohne in das Seitenfenster eines Autos stürzen. Für die Fahrzeuginsassen hat ein solcher Unfall schwere bis tödliche Verletzungen zur Folge. Auch kleine Drohnen können einen erheblichen Schaden verursachen oder gar Menschen und Tiere verletzen. Um das Risiko solcher Unfälle zu vermeiden, fordern die Unfallforscher der Axa, dass sämtliche Piloten einer Drohne ab 500 Gramm Gewicht eine obligatorische Theorie-Prüfung absolvieren, für Drohnen ab 900 Gramm zusätzlich eine praktische Weiterbildung. Zudem sollen sämtliche Drohnen ab 250 Gramm registriert und gekennzeichnet werden, um im Falle eines Unfalls nachverfolgen zu können, wem die Drohne gehört.

«Heute kann in der Schweiz jeder, der möchte, eine Drohne fliegen, ohne Kennzeichnung oder Ausbildung. Für Unfallopfer ein Missstand, denn grundsätzlich haftet der Drohnenpilot für Schäden gegenüber Dritten, und seine Versicherung würde die Kosten übernehmen. Kann der Unfallverursacher nicht ausfindig gemacht werden, bleibt der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen», so Zahnd.

Kennzeichnungspflicht in Deutschland

In Deutschland etwa gelte bereits seit Oktober 2017 eine Kennzeichnungspflicht für Drohnen ab 250 Gramm – es muss eine Plakette mit den Adressdaten des Besitzers angebracht sein, betont die Axa. Ab zwei Kilogramm Gewicht der Drohne müsse der Besitzer besondere Flugkenntnisse nachweisen, für Drohnen ab fünf Kilogramm  Gewicht brauche er eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde. In über 100 m Flughöhe dürfen Drohnen nur fliegen, wenn eine behördliche Ausnahmeerlaubnis vorliegt. Über Wohngrundstücken, Naturschutzgebieten, Menschenansammlungen und Industrieanlagen gilt ein generelles Flugverbot.

Modellflug von der Regulierung betroffen

In der Tat wird das Betreiben von unbemannten Luftfahrzeugen von der EASA (European Aviation Safety Agency) immer mehr reguliert. Sie hat am 6. Februar 2018 einen überarbeiteten Entwurf zur Regulierung des unbemannten Luftfahrtzeugen in der EU publiziert. Dieser neue Entwurf liegt jetzt bei der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten zur Diskussion. Betroffen davon sind auch die Modellflieger. «Der  Schweizerische Modellflugverband (SMV) und auch das BAZL haben sich für eine ganze Reihe von Verbesserungen eingesetzt. Es ist viel erreicht worden, aber es gibt immer noch Unwägbarkeiten», schreibt der SMV auf seiner Webseite. Für den Modellflug in der Schweiz sei es deshalb wesentlich wie das BAZL diese EU-Vorgaben umsetzt. «Wir sind überzeugt, dass das BAZL seinen Spielraum zugunsten einer liberalen und pragmatischen Lösung nutzt und uns Modellflieger weiterhin in die Gestaltung miteinbezieht», schreibt der SMV weiter.

Motion eingereicht

Nationalrat Matthias Jauslin, Zentralpräsident des Aero-Club der Schweiz, hat am 14. Juni 2018 die Motion «Liberale Schweizer Modellfluggesetzgebung nicht gefährden» eingereicht, unterstützt durch 38 Parlamentarier. Darin beauftragt er den Bundesrat, den Betrieb von herkömmlichen Modellluftfahrzeugen vom Anwendungsbereich des bilateralen Luftverkehrsabkommens herauszunehmen und unter nationaler Gesetzgebung zu belassen. Er hält fest, dass Artikel 23 des bilateralen Luftverkehrsabkommens der Schweiz die Möglichkeit gibt, von der Übernahme der Vorschriften für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeuge abzusehen und die bewährten liberalen Regeln gemäss schweizerischem Recht beizubehalten.