Am 15. April 2024 wurde die Volksinitiative «Flughafen-Nachtruhe-Initiative» im Kanton Zürich eingereicht. Sie verlangt eine weitere Einschränkung der Betriebszeiten. Diese wird nun von der KEVU einstimmig zur Ablehnung empfohlen, gleichzeitig legt sie dem Kantonsrat einen Gegenvorschlag vor. «Dass die Verkehrskommission des Kantonsrats die Initiative einstimmig zur Ablehnung empfiehlt, zeigt, wie schädlich sie für die Schweiz wäre. Die Initiative würde eine der wichtigsten Infrastrukturen unseres Landes und die interkontinentale Anbindung gezielt schwächen», sagt Lukas Brosi, CEO der Flughafen Zürich AG.
Interkontinentale Anbindung als Bundesauftrag
Der Flughafen Zürich ist als Schweizer Tor zur Welt und internationales Drehkreuz von grosser Bedeutung für die Schweiz. Er stellt mit über 200 Direktverbindungen (davon über 50 interkontinentale Destinationen) die für unser Land wichtige Anbindung an die bedeutendsten Metropolen der Welt sicher und erfüllt so seinen Bundesauftrag. Diese globale Erreichbarkeit ist unverzichtbar für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Damit dieser Auftrag weiterhin erfüllt werden kann, ist der Flughafen Zürich auf die heutigen Betriebszeiten von 06:00 bis 23:30 Uhr angewiesen.
Bereits heute die kürzeste Betriebszeit
Im Vergleich mit anderen europäischen Drehkreuzflughäfen hat der Flughafen Zürich bereits heute die kürzesten Betriebszeiten. Für den Erhalt des Drehkreuzbetriebs und damit der guten internationalen Erreichbarkeit können die aktuellen Betriebszeiten nicht noch weiter gekürzt werden. Dass die letzte halbe Stunde (23:00 bis 23:30 Uhr) für den Verspätungsabbau beibehalten wird, ist deshalb zentral. Ohne diese Möglichkeit könnten viele Langstreckenverbindungen nicht mehr betrieben werden und fielen ersatzlos weg.
Spürbare Beeinträchtigung erwartet
«Eine Kürzung der Betriebszeiten um weitere 30 Minuten würde das Mobilitätsbedürfnis der Bevölkerung, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft, die Wissenschaft und den Tourismus spürbar beeinträchtigen», so Brosi. Die Kommission anerkennt mit ihrem klaren Entscheid, dass die geltenden Regelungen bereits ein sehr enges Korsett für den Flugbetrieb darstellen. Eine weitere Einschränkung würde die am Flughafen Zürich stationierten Fluggesellschaften erheblich benachteiligen. Zudem ist die Initiative nicht mit dem Bundesrecht vereinbar. Sie schafft damit unklare rechtliche Verhältnisse und weckt unerfüllbare Erwartungen.
Gegenvorschlag wird kritisch geprüft
Die Kommission legt mit Mehrheitsentscheid dem Kantonsrat einen Gegenvorschlag zur Initiative vor. Diesen wird die Flughafen Zürich AG kritisch prüfen. Ein Gegenvorschlag, der die bereits heute strengsten Rahmenbedingungen weiter einschränkt oder weitere Auflagen umfasst, würde von der Flughafen Zürich AG abgelehnt.
Nun entscheidet der Kantonsrat
Mit dem ablehnenden Antrag der Kommission ist ein wichtiger Schritt für die Sicherung des heutigen Drehkreuzbetriebs und der Langstreckenverbindungen am Flughafen Zürich getan. Als nächstes wird der Zürcher Kantonsrat die Vorlage beraten.



