Parallel zu dem im Februar 2019 vom Bund aufgelegten Entwurf des SIL-Objektblatts, worin die Grundzüge der zukünftigen Nutzung festgelegt werden, hat die FDAG das Plangenehmigungsgesuch erarbeitet. Die luftfahrtspezifische Vorprüfung des so genannten «Dossier Zero» richtet sich nach den Vorgaben der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) und ermöglicht eine effiziente Prüfung des später einzureichenden definitiven Umnutzungsgesuches. Das definitive Umnutzungsgesuch wird öffentlich aufgelegt und überdies einer Anhörung bei Bundesstellen, Kanton und Gemeinden unterzogen werden. Das Bauvorhaben kann unabhängig von den durch den Bund zu lösenden offenen Fragestellungen  vorgeprüft werden.

Umsetzung Bundesratsbeschluss

Die FDAG setze alles daran, der für den Wirtschaftsstandort Zürich bedeutsamen Geschäftsluftfahrt eine bedarfsgerechte Infrastruktur bereitzustellen und gleichzeitig einen Beitrag zur einzigartigen Symbiose von Innovationspark und Zivil-/Militäraviatik zu leisten, schreibt das Unternehmen in einer Mitteilung. Die FDAG nehme damit ihre Verantwortung wahr und biete Gewähr, dass der Beschluss des Bundesrates aus dem Jahr 2014 vereinbarungsgemäss umgesetzt und gleichzeitig der Haltung des Zürcher Regierungsrates (RRB Nr. 37/2017) Rechnung getragen wird. «Die FDAG erwartet vom Bund, dass er rasch seiner Mitwirkungspflicht nachkommt, die übergeordneten Fragen klärt und umgehend die notwendigen Verfahren anstösst, wie es das Gutachten des Bundesamtes für Justiz vom 21. November 2019 skizziert», schreibt die FDAG.

Hintergrundinformationen:

Sachplanverfahren
Der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) ist das Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes für die zivile Luftfahrt. Er legt für jede Flugplatzanlage behördenverbindlich den Zweck, das beanspruchte Areal, die Grundzüge der Nutzung, die Erschliessung und die Rahmenbedingungen für den Betrieb fest. Der SIL besteht aus zwei Teilen: dem Konzeptteil mit den allgemeinen Zielen und Vorgaben sowie dem Objektteil, der die detaillierten Festsetzungen für jeden einzelnen Flugplatz enthält. Weitere Informationen zum SIL Dübendorf unter diesem Link.

Umnutzungsverfahren
Die Verordnung Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) definiert die Verfahren für die Plangenehmigung von Neubauten, für die Erteilung der Betriebsbewilligung resp. Betriebskonzession und für die Genehmigung des Betriebsreglements. Betriebskonzept, Betriebsreglement und Bauvorhaben werden in einem sogenannten Umnutzungsverfahren zusammengefasst. Mit dem Vergabeentscheid des Bundesrates vom 3. September 2014 und der mit dem Bund abgeschlossenen Rahmenvereinbarung ist die Flugplatz Dübendorf AG verpflichtet, alle für die Erwirkung der notwendigen Bewilligungen erforderlichen Planungsverfahren durchzuführen und die dafür benötigten Unterlagen zu erarbeiten. Die vom Bundesrat verabschiedeten Festlegungen im SIL-Objektblatt sind Voraussetzung für die Genehmigung des Gesuchs zur Umnutzung des Militärflugplatzes in einen zivilen Flugplatz.

Flugplatz Dübendorf AG
Die Flugplatz Dübendorf AG ist ein breit abgestütztes Schweizer Konsortium mit namhaften Unternehmen und Verbänden aus den Bereichen der Geschäftsluftfahrt, der Leichtaviatik und der Luftrettung. Ihr Ziel ist es, den zivilen Flugplatz mit militärischer Mitbenutzung als Bestandteil der vom Bund beschlossenen Dreifachnutzung zu entwickeln und langfristig zum Nutzen der Zürcher Volkswirtschaft und im guten Einvernehmen mit der
Luftwaffe und dem nationalen Innovationspark zu betreiben. Das Unternehmen setzt sich aus folgenden Partnern zusammen (alphabetisch):

  • Aero-Club der Schweiz
  • Air Service Basel GmbH
  • AOPA – Flugzeugeigentümer- und Piloten-Verband Schweiz
  • Cat Aviation AG
  • Jet Aviation AG
  • Premium Jet AG
  • Schweizerische Rettungsflugwacht Rega