Der Bundesrat hat 2014 eine Dreifachnutzung mit Innovationspark, militärischer Bundesbasis und zivilem Flugfeld für das Gelände des Militärflugplatzes Dübendorf beschlossen. Den Zuschlag für den Betrieb des zivilen Flugfelds bekam nach einer öffentlichen Ausschreibung die Flugplatz Dübendorf AG (FDAG). Der Bundesrat beauftragte das VBS, die Verträge abzuschliessen, und das UVEK, die nötigen Planungsschritte einzuleiten. 2016 legte der Bundesrat die Nutzung des Flugplatzes im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) und im Sachplan Militär (SPM) fest. Nun stellt der Bund das Sachplanverfahren für die Umnutzung des Militärflugplatzes Dübendorf in ein ziviles Flugfeld mit Bundesbasis ein und beendet die Zusammenarbeit mit der FDAG. Dieser Schritt überrascht – und wirft Fragen auf nach dem Warum. 

Sachplanverfahren wird eingestellt

«Im Rahmen der vertiefenden Arbeiten tauchten Fragen auf, die bei der Ausschreibung nicht vorhersehbar gewesen waren», schreibt das UVEK in einer Mitteilung. Und weiter: «Die Abklärungen ergaben beispielsweise, dass der Flugbetrieb in Dübendorf aus Sicherheitsgründen grösseren Koordinationsbedarf mit dem Flughafen Zürich auslöst als zunächst angenommen worden war. Zudem möchte die FDAG inzwischen statt einer Betriebsbewilligung eine Konzession. Sie stuft das Risiko als sehr hoch ein, dass sie aufgrund von Klagen privater Grundeigentümer wegen tiefen Überflügen sonst den Flugbetrieb einstellen müsste. Angesichts dieser Probleme sowie der Ablehnung des FDAG-Konzepts durch die Gemeinden Dübendorf, Volketswil und Wangen-Brüttisellen und den vom Kanton Zürich geäusserten Vorbehalten ist es für den Bundesrat nicht realistisch, weiter am bisherigen Konzept der FDAG festzuhalten. Das Verfahren zur Anpassung des SIL für die Umnutzung in ein ziviles Flugfeld wird darum eingestellt.»

Neustart Planungsprozess

Der Bundesrat hat das UVEK und das VBS beauftragt, sich unter Einbezug des WBF nun an den konzeptionellen Arbeiten des Kantons Zürich zur Umnutzung des Militärflugplatzes Dübendorf zu beteiligen und am Planungsprozess mitzuwirken. Der Kanton hat den Bund eingeladen, bei der Erarbeitung eines Syntheseberichts mitzumachen. Auslöser dafür ist gemäss UVEK-Mitteilung das vom Verwaltungsgericht des Kantons Zürich im Juli 2020 gefällte Urteil, mit dem der kantonale Gestaltungsplan für den Innovationspark aufgehoben wurde. Damit wurde die Planung des Kantons zurückgeworfen. Der Kanton sprach sich in der Folge Mitte September 2020 für einen «Marschhalt» aus. Die neue Ausgangslage erfordere einen Neustart der gesamten Arealplanung. Dazu gehöre, Umfang, Nutzung und Betriebszeiten des Zivilflugplatzes zu überprüfen. Die Coronakrise akzentuiere die Frage nach dem künftigen Bedarf an Flugkapazitäten, schreibt das UVEK weiter.

Der Bund sei laut UVEK an der Dreifachnutzung nach wie vor interessiert und bereit, sich an dem nun vom Kanton angestossenen Prozess zu beteiligen. Das UVEK sieht aber keine aviatischen Interessen mehr, die es dem Bund erlauben würden, die Federführung zur Planung der zivilen Umnutzung in ein Flugfeld zu behalten. Das militärische Bundesinteresse (Bundesbasis mit Helikopterbetrieb) und das Bundesinteresse am Innovationspark bleiben.

Zusammenarbeit mit Flugplatz Dübendorf AG wird beendet

Trotz der veränderten Ausgangslage halte die FDAG an ihrem Betriebskonzept fest und erwarte dafür eine Konzession, schreibt das UVEK weiter. Es bestehe jedoch kein Rechtsanspruch darauf. «Auf der Grundlage des gegenwärtigen SIL-Prozesses könnte ihr eine Konzession auch nicht ohne Weiteres erteilt werden. Unter diesen Voraussetzungen ist für den Bund die Zusammenarbeit mit der FDAG nicht mehr möglich. Diese wird daher beendet», teilt das UVEK mit.

Flugplatz Dübendorf AG konsterniert über Bundesratsbeschluss

Die Flugplatz Dübendorf AG (FDAG) habe aus der Medienmitteilung des Bundes vom Abbruch des Sachplanverfahrens und der Beendigung der Zusammenarbeit erfahren, wie Urs Brütsch, Geschäftsleiter der Flugplatz Dübendorf AG bestätigt: «Sie nimmt diesen Entscheid des Bundesrates konsterniert zur Kenntnis.» Im Rahmen der vom Bund initiierten Umnutzung des Militärflugplatzes Dübendorf in einen zivil genutzten Flugplatz sei die FDAG vertraglich verpflichtet worden, die notwendigen Gesuche zu erarbeiten und einzureichen. Im Gegenzug verpflichtete sich der Bund, den Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) entsprechend anzupassen sowie das Verfahren für die Umnutzung in einen zivilen Flugplatz in die Wege zu leiten.

«Die zwischen dem Bund und der FDAG öffentlich beurkundete Rahmenvereinbarung lässt eine einseitige Kündigung ohne Einhaltung einer Frist zu», schreibt die FDAG. «Der Bundesrat hat heute entschieden, das Sachplanverfahren einzustellen, die Umnutzung in einen zivilen Flugplatz auszusetzen und die Zusammenarbeit mit der FDAG zu beenden. Für diesen Fall sieht die Rahmenvereinbarung eine Entschädigungspflicht des Bundes vor.»

Die FDAG bedaure den Entscheid des Bundesrates, werde sich aber dafür einsetzen, dass die Zusammenarbeit respektvoll und konstruktiv beendet werde, betont Urs Brütsch.