In den vergangenen Wochen hatte der Bund intensive Gespräche über den Festpreis für die Beschaffung des neuen Kampfflugzeuges F-35A mit hochrangigen Vertretern des Weissen Hauses geführt. Auch ein Telefongespräch zwischen dem US-Verteidigungsminister Pete Hegseth und Bundesrat Martin Pfister, Chef VBS, thematisierte die Preisfrage. Aufgrund der Gespräche muss die Schweiz akzeptieren, dass der Preis pro Produktionslos dem jeweils ausgehandelten Wert zwischen der US-Regierung und Lockheed Martin entspricht und der Festpreis nicht durchgesetzt werden kann.

Gesamtkosten? Nicht bekannt

Zum jetzigen Zeitpunkt sei es noch nicht möglich, die exakten Gesamtkosten für die Beschaffung zu benennen. Diese würden wesentlich vom weiteren Verlauf der Teuerung in den USA, von der Entwicklung der Rohstoffpreise auf den Weltmärkten sowie weiteren Faktoren wie Preissteigerungen durch die von den USA weltweit erhobenen Zölle abhängen, schreibt der Bund in seiner Mitteilung. Daraus ergibt sich die bereits Ende Juni kommunizierte Spanne der möglichen Mehrkosten für die Beschaffung der F-35A in der Höhe von 650 Millionen bis 1,3 Milliarden Schweizer Franken.

Bundesrat lässt prüfen ...

Der Bundesrat nimmt das Resultat der Verhandlungen mit der US-Regierung zur Kenntnis. Er will an der Beschaffung des F-35A festhalten, da das Flugzeug einen grossen technologischen Vorsprung gegenüber anderen Kampfjets hat und in den europäischen Staaten inzwischen weitverbreitet ist. Der Bundesrat hat deshalb das VBS beauftragt, die Arbeiten zu verschiedenen Optionen zu vertiefen. 

... und spielt den Ball dem VBS zu

Das VBS wird prüfen, ob die heutigen Anforderungen an die Luftverteidigung noch den Grundlagen entsprechen, auf denen die Evaluation der F-35A beruhte – insbesondere dem Bericht «Luftverteidigung der Zukunft» von 2017. Eine Arbeitsgruppe im VBS unter der Leitung des künftigen Kommandanten der Luftwaffe, Divisionär Christian Oppliger, wird die damaligen Annahmen kritisch validieren und die Zielausrüstung der Luftverteidigung erneut beurteilen – unter Berücksichtigung der sicherheits- und finanzpolitischen Lage. Das VBS soll dem Bundesrat bis Ende November 2025 einen Vorschlag für das weitere Vorgehen unterbreiten.

Publikation der juristischen Beurteilungen

Da die diplomatischen Gespräche abgeschlossen sind, hat der Bundesrat die Publikation der juristischen Beurteilungen beschlossen, die das VBS bei einer Schweizer sowie einer US-amerikanischen Anwaltskanzlei eingeholt hatte.