Am 13. Januar sowie zwischen dem 16. und 21. Januar ist der Flugverkehr in einer Zone – Radius 25 Nautische Meilen (ca. 46 km) mit Zentrum Davos – über schweizerischem, österreichischem, liechtensteinischem und italienischem Hoheitsgebiet eingeschränkt. An- und Abflüge zu den Regionalflugplätzen und Heliports richten sich nach besonderen Regeln und Verfahren, welche von der Luftwaffe in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ausgearbeitet wurden.

Bewilligungspflichtig

Es darf nur auf den vorgegebenen Sichtflug-Routen geflogen werden. Alle diese Flüge sind bewilligungspflichtig. Die Akkreditierung der Piloten sowie der Luftfahrzeuge ist Voraussetzung für die Bewilligung. Auch nach einer Akkreditierung ist für jeden Flug ein Gesuch an die Luftwaffe zu stellen, welche nach operationellen Bedürfnissen und Sicherheitserwägungen darüber entscheidet. Die genauen Vorgaben sind den offiziellen Publikationen zu entnehmen. Siehe auch Beitrag auf dem Stay Safe-Portal des BAZL.

Zur Unterstützung der zivilen Behörden werden Lufttransporte und Überwachungsflüge mit Helikoptern, Propeller- und Kampfflugzeugen der Schweizer Luftwaffe durchgeführt. Es ist deshalb auch ausserhalb des Kantons Graubünden lokal mit einer Erhöhung der militärischen Flugbewegungen und des Lärms zu rechnen. 

Gilt für alle Luftraumbenutzer

Die Luftfahrt besteht nicht nur aus Helikoptern oder Flächenflugzeugen. So sind ab dem 13. Januar 2023 auch die anderen Luftraumbenutzer Beschränkungen unterworfen. Die Regelungen für Flüge mit Modellflug­zeugen, Drohnen, Deltaseglern oder Gleitschirmen erlässt die Kantonspolizei des Kantons Graubünden. Die vom Bundesrat bewilligte Einschränkung der Luftraumnutzung über dem Raum Davos wird je nach Bedarf und maximal vom 16. bis zum 21. Januar 2023 in Kraft sein.

Durchgehend vom 13. bis 21. Januar

Für Gleitschirm- und Deltapiloten gilt eine Luftraumsperre (siehe kleine Karte) durchgehend vom 13. Januar bis 21. Januar. Da es sich um ein Treffen mit hoch­rangigen internationalen Vertreterinnen und Vertretern handelt, ist eine derartige Massnahme erforderlich, um die Sicherheit der Konferenz zu gewährleisten. Die Schweiz ist verpflichtet, den Schutz von Personen sicherzustellen, die gemäss Völkerrecht besonderen Schutz geniessen. Aus diesem Grund wird die Luftwaffe den Luftpolizeidienst verstärken.

Gültigkeitsdauer der Beschränkungen
Während des World Economic Forum 2023 wird der Flugverkehr in einem Radius von 25 Nautischen Meilen (rund 46 Kilometer) um das Zentrum von Davos über Österreich, Italien, dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweiz stark eingeschränkt (GND bis FL195); dies während folgenden Zeiten: 
am Freitag, 13. Januar 2023, von 10.00 Uhr LT bis 17.00 Uhr LT
von Montag, 16. Januar 2023, 8.00 Uhr LT
bis Samstag, 21. Januar 2023, 17.00 Uhr LT (durchgehend 24H).
Änderungen per NOTAM möglich; CTR und LS-R unabhängige Aktivierungszeiten möglich.

Für Gleitschirm- und Deltapiloten gelten die Beschränkungen durchgehend vom Freitag, 13.1.2023, 10.00 Uhr LT bis Samstag, 21.1.2023, 17.00 Uhr LT. Änderungen und Verschärfungen sind vorbehalten. Nähere Informationen: www.shv-fsvl.ch/.