Als zentrales Element der Revision des Luftfahrtgesetzes wird per 1. November2023 eine zentrale, bereichsübergreifende und unabhängigen Militärluftfahrtbehörde (Military Aviation Authority, MAA) geschaffen. Als nationale Vertreterin der militärischen Luftfahrt in allen regulatorischen Belangen und als unabhängige Organisation für die Regulierung und Aufsicht in der Militärluftfahrt, wird die MAA in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Rahmenbedingungen für eine sichere und nachhaltige Entwicklung der Luftfahrt in der Schweiz sicherstellen.

Zusammenarbeit mit zivilen Stellen

Die Zusammenarbeit der Militärluftfahrtbehörde mit zivilen Stellen der Bundesverwaltung (unter anderem mit dem BAZL) wird gestützt auf eine Revision des Luftfahrtgesetzes in einer neu geschaffenen Verordnung eingehend geregelt. Es geht insbesondere um deren Aufgaben, die Aufsicht über die Militärluftfahrt, Untersuchungstätigkeiten, die Berichterstattung und die Führung eines Registers für Militärluftfahrzeuge.

Der Bundesrat hat die Verordnung über die Militärluftfahrt per 1. November 2023 in Kraft gesetzt. Davon ausgenommen sind die Artikel 9–15, 23–28, 31 und 35, diese benötigen zu Ihrer Umsetzbarkeit noch Ausführungsbestimmungen des VBS und werden später in Kraft gesetzt.