Der neue Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) wurde am 29. Oktober 2025 vom Bundesrat verabschiedet, woraufhin das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) am 3. Dezember 2025 die zivile Betriebsordnung genehmigte. Die Beschwerdefrist ist nun abgelaufen, und der neue Betriebsrahmen ist in Kraft getreten.
Kompromiss, der noch angepasst wird
Das Projekt wurde in enger Zusammenarbeit mit den Anrainergemeinden, der ASIC1, den Kantonen, den zuständigen Bundesbehörden und den Flughafenbenutzern durchgeführt. Die von den regionalen Behörden angestrebten Ziele, wie sie in der 2022 mit den Anrainergemeinden geschlossenen Vereinbarung festgelegt wurden, sind weitgehend erreicht worden. Die vom BAZL und vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) für Flüge am Wochenende gewährten Bedingungen und Kontingente stellen einen Kompromiss dar und werden in Zukunft angepasst werden.
Eine Stunde früher und ohne Mittagspause
Das Inkrafttreten der neuen Verordnung bringt für die Nutzer des Flugplatzes Verbesserungen hinsichtlich der Öffnungszeiten. Neu öffnet der Flughafen an Werktagen eine halbe Stunde früher, wobei punktuelle Flüge mit Genehmigung bereits ab 6.00 Uhr möglich sind. Samstags öffnet der Flughafen neu um 8.00 Uhr statt erst um 9.00 Uhr. An Werktagen gibt es künftig keine Mittagspausen mehr. An Samstagen wird die Mittagspause gelockert, wobei grundsätzlich nur Landungen möglich sind. Nur bei externen Verspätungen (Flugsicherung, Wetter oder technische Probleme) werden auch Starts erlaubt.
Kontingente gelten aufs Jahr
Die Kontingente für Flüge an Wochentagen (06:00–07:00 Uhr und 19:00–22:00 Uhr) und samstags (08:00–22:00 Uhr) wurden erhöht, wobei die Flugbewegungskontingente aufs Jahr gerechnet sind, statt wie bisher auf den Monat. An Sonntagen sind zivile Flüge genehmigungspflichtig und auf 200 Flugbewegungen pro Jahr begrenzt. Parallel zu den regulatorischen Entwicklungen verfolge man in Abstimmung mit ihrem militärischen Partner eine Politik der kontinuierlichen Verbesserung des zivilen Flugplatzes Payerne hinsichtlich Zugänglichkeit, Zuverlässigkeit und Betriebsqualität. Diese sei gleichzeitig an die Anforderungen der Vereinigung zum Schutz der Interessen der Anrainergemeinden angepasst, schreibt swiss aeropole SA.







