Aufgrund eines technischen Zwischenfalls im März 2023 musste der Flugbetrieb des ADS 15 in der Schweiz für mehrere Wochen unterbrochen werden. In der Folge hat armasuisse mit der israelischen Lieferantin Elbit Verhandlungen über Kompensationsleistungen für die entstandenen Kosten aufgenommen. Zusätzlich musste Elbit für die Verzögerungen, die durch die technischen Probleme verursacht wurden, Konventionalstrafen bezahlen.

Lieferantin erhält mehr Zeit

Mit der unsicheren Lage im Nahen Osten hat sich die Ausgangslage ab Oktober 2023 verschlechtert. Seither arbeitet Elbit unter erheblich erschwerten Bedingungen. Zudem ist es derzeit für Schweizer Spezialistinnen und Spezialisten nicht möglich, beispielsweise für Abnahmearbeiten nach Israel zu reisen. Vor diesem Hintergrund wie auch aufgrund der im Frühjahr 2023 entstandenen Verzögerungen hielt es armasuisse für nötig, der Lieferantin mehr Zeit für die Vertragserfüllung einzuräumen. Die Projektverlängerung und entsprechende Gegenleistungen haben armasuisse und Elbit Mitte Dezember 2023 in einem Vertragsnachtrag verbindlich festgehalten.

Umfangreiche Kompensationsleistungen

Das Projektende ist neu für Ende 2026 anstatt wie bisher für Ende 2024 vorgesehen. Elbit muss der Schweiz die längere Vertragsdauer sowie die im Frühjahr 2023 entstandenen Kosten kompensieren. Das Unternehmen hat sich verpflichtet, armasuisse ein zusätzliches Supportpaket im Wert eines niedrigen zweistelligen Millionenbetrags zu liefern. Dieses umfasst insbesondere zusätzliche Ersatzteile sowie weiteres Material für den Betrieb der Drohnen in der Schweiz. Weiter hat Elbit die Garantiefrist für alle Schweizer Drohnen um zwei Jahre verlängert. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Vertragserfüllung. Schliesslich muss Elbit umfangreiche Strafzahlungen leisten, falls sie die vereinbarten Leistungen nicht rechtzeitig erbringen kann. Diese Strafzahlungen übersteigen die im bisherigen Projektverlauf veranschlagten und geltend gemachten Konventionalstrafen um ein Vielfaches.

Projektplan wird überarbeitet  

Aufgrund der unsicheren Lage im Nahen Osten konnte die Lieferung von drei ausstehenden Schweizer Drohnen und dazugehörigen Bodenkontrollstationen nicht wie ursprünglich vorgesehen noch im laufenden Jahr erfolgen. Generell ist es nach wie vor nicht möglich, abschliessende Aussagen über die weiteren Folgen des Konfliktes auf die Beschaffung des ADS 15 zu machen. In dieser Ausgangslage erarbeiten armasuisse und Elbit zurzeit einen detaillierten Projektplan für 2024. armasuisse und Elbit haben zudem vereinbart, ab sofort wöchentlich gemeinsame Projektsitzungen abzuhalten. Sollten es die weiteren Entwicklungen notwendig machen, können so allfällige Anpassungen und Massnahmen möglichst frühzeitig eingeleitet werden.