Die Resilienz der Zivilluftfahrt gegenüber Cyberrisiken stärken – so das Ziel des neuen EU-Verordnungspaketes über die Informationssicherheit. Die neuen EU-Bestimmungen schreiben die Einführung eines Informationssicherheits- managementsystems (ISMS) bei den in der Zivilluftfahrt tätigen Organisationen vor. Dieses Managementsystem dient dazu, Informationen und Systeme besser vor Cyberrisiken zu schützen.

230 Organisationen betroffen

Beaufsichtigt wird die Einführung in den 230 davon betroffenen Organisationen durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Das BAZL selber hat ebenfalls ein derartiges Managementsystem einzuführen. Die Vorgaben dazu sind auf europäischer Stufe harmonisiert und ergänzen bestehende Vorgaben im Nationalen Sicherheitsprogramm Luftfahrt. Sie sind zudem kompatibel mit den bestehenden Massnahmen im Rahmen der Nationalen Cybersicherheitsstrategie.

Erleichterte Entwicklung und Produktion

Ein weiteres Verordnungspaket soll die Entwicklung und Herstellung von Sport- und Freizeitluftfahrzeugen vereinfachen. Der administrative sowie finanzielle Aufwand für die beteiligten Organisationen wird dabei reduziert. Die neuen Vorschriften würden gleichzeitig die Erhaltung des Sicherheitsniveaus erhalten. 

Mindestreifendruck

Eine weitere neue Bestimmung betrifft die Flugsicherheit und den Mindestreifendruck von Grossflugzeugen. Diese Bestimmung erlaubt es, das hohe einheitliche Niveau der Flugsicherheit in der Schweiz und der EU aufrechterhalten.

EU-Bestimmungen für die Schweizer Luftfahrt
Seit 2002 verbindet die Schweiz und die EU ein bilaterales Luftverkehrsabkommen, das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr. Neue, von der EU-Kommission verabschiedete Erlasse werden vom zuständigen gemischten Ausschuss Schweiz-EU regelmässig in den Anhang des Luftverkehrsabkommens übernommen. Für die Schweiz unterzeichnet jeweils der Direktor des BAZL, Christian Hegner, den Beschluss des Gemischten Luftverkehrsausschusses, nachdem der Bundesrat vorgängig die Übernahme der Bestimmungen genehmigt hat.