In der Flugsicherheit weitet eine Verordnung den Geltungsbereich von Vorschriften über absturzsichere Kraftstoffsysteme bei Helikoptern aus. Zudem werden Vorschriften zur Informationspflicht über den Brandschutz im Frachtraum von Flugzeugen und Helikoptern in das Abkommen integriert. Das Ziel: Das Risiko tödlicher Unfälle zu verringern und die Sicherheit des Betriebs von mit gefährlichen Gütern beladenen Luftfahrzeugen zu erhöhen.
Anforderungen für Piloten von Tragschraubern
Eine andere Verordnung betrifft die neue Privatpilotenlizenz für Tragschrauber. Sie legt fest, welche Anforderungen die Pilotinnen und Piloten erfüllen müssen – zum Beispiel das Mindestalter oder die Flugerfahrung. Um die Sicherheit in der Luft zu erhöhen, sieht eine weitere Verordnung Anpassungen der Massnahmen in der Luftfracht und -post sowie in der Zertifizierung des Sicherheitspersonals an Flughäfen vor.
Flughäfen müssen Nutzung von SAF fördern
Am 1. Januar 2025 trat das revidierte CO2-Gesetz in Kraft. Dieses enthält auch Massnahmen, um den Ausstoss von Treibhausgas der Luftfahrt zu reduzieren. Zentral sind dabei die erneuerbaren Flugtreibstoffe (Sustainable Aviation Fuels, SAF). Das Schweizer Parlament hat beschlossen, in der Schweiz gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Fluggesellschaften, Flugtreibstoffanbieter und Flughäfen wie in der EU zu schaffen. Darum übernimmt die Schweiz nun die EU-Verordnung ReFuelEU Aviation. Diese sieht harmonisierte Vorschriften für die Bereitstellung und den Einsatz von SAF in der EU vor. ReFuelEU Aviation verpflichtet die Anbieter von Flugtreibstoff, den Markt mit Treibstoffen mit einem Mindestanteil an SAF zu versorgen. Neben der Beimischpflicht enthält die Verordnung Betankungsvorschriften für Luftfahrzeugbetreiber. Die Flughäfen müssen den Zugang zu SAF erleichtern, um deren Nutzung zu fördern. Die CO2-Verordnung regelt den Geltungsbereich dieser Beimischpflicht; in der Schweiz sind lediglich die Landesflughäfen Zürich und Genf davon betroffen. Die Bestimmungen sind in der Schweiz per 1. Januar 2026 anwendbar. Das BAZL weist in seiner Mitteilung auf eine weitere EU-Verordnung hin, die die freiwillige Angabe von Emissionen auf Flugangeboten konkretisiert. Auch diese wird gemäss CO2-Gesetz ab dem 1. Januar 2026 umgesetzt.