Die Absicht des Nationalrats, Ultraleichtflugzeuge bis 600 kg Gewicht per Gesetzesartikel (51 Abs. 2) zuzulassen, wurde vom Ständerat abgeschmettert. Die zuständige Ständeratskommission hat sich bereits am 23. August klar mit 12:0 Stimmen dagegen ausgesprochen. Dass es gestern noch zu einer aufschlussreichen Debatte über die Streichung des neu geschaffenen Artikels kam, ist dem Einzelantrag des Schaffhauser Ständerats Severin Brüngger (FDP) zu verdanken. Dieser verdeutlichte, dass mit ultraleichten Flugzeugen alte und laute Modelle in den Fluggruppen erneuert werden könnten.

Moderne Flugzeuge

Brüngger erläuterte die Vorteile, die solche Flugzeuge für Fluggruppen hätten. Rückenwind bekam er vom Genfer Ratskollegen Mauro Poggia, Mouvement Citoyens Genevois (MCG)/im Rat der SVP-Fraktion angehörend. Poggia erläuterte, dass moderne UL-Flugzeuge überhaupt nicht mit den am 4. Juli 1984 verbotenen Fluggeräten vergleichbar seien. Es gehe um moderne Sportflugzeuge für zwei Passagiere. Er plädierte für die Öffnung gegenüber einem Transportmittel, das aus modernen Verbundswerkstoffen und Kevlar gefertigt und zudem sparsam im Verbrauch von Kraftstoffen betrieben werden kann. Am Beispiel Genf Zürich rechnete Poggia den Kraftstoffverbrauch eines herkömmlichen Kleinflugzeugs verglichen mit einem Ultraleichten vor. Er äusserte auch Unverständnis gegenüber der Kommission, die den Artikel 12:0 verworfen hat. 

Warum verordnet der Bundesrat die Zulassung nicht?

FDP-Ständerat Hans Wicki, gehört der angesprochenen KVF-S an. Die Ablehnung mit 12:0-Stimmen gegen die Aufnahme des neuen Gesetzesartikels, der die Zulassung von Ultraleichtflugzeugen bis 600 kg zugelassen hätte, sei deshalb zustande gekommen, weil der Bundesrat die Möglichkeit habe, dieses Anliegen auf Verordnungsstufe anzupassen. Er sei auf den Entscheid hin aber kontaktiert und auch informiert worden. So habe er erfahren, dass der Bundesrat gar nicht willens sei, eine solche Anpassung vorzunehmen. Wicki wollte vom Bundesrat wissen, warum. Schliesslich habe es auch in seinem Kanton Segelflieger, welche gerne auf moderne Schleppflugzeuge umrüsten würden. 

Elektrische hätten leichtes Spiel

Die Antwort von Bundesrat Albert Rösti offenbarte nicht vollständige Sachkenntnis. So bezog er sich auf die Möglichkeit der Zulassung von Ultraleichtflugzeugen bis 475 kg, wenn diese elektrisch betrieben werden. Dafür, dass veraltete Maschinen durch moderne Ultraleichtflugzeuge ersetzt werden könnten, hatte er kein Gehör. Vielmehr befürchte er, dass eine Öffnung zu mehr Flugzeugen im ohnehin knappen Luftraum führen würde. «Wir könnten uns eine Verordnungsanpassung vorstellen, wenn es um elektrische Maschinen ginge. Aber im jetzigen Umfeld eine Verordnungsänderung für die Kleinfliegerei, das würde nicht gut ankommen.» Ein Gehör für Einzelantrag und Voten hatten auch die im Saal anwesenden Ständeräte nicht. Sie folgten dem Bundesrat mit 23:14 Stimmen bei 3 Enthaltungen. 

Ecolight konnte sich nie durchsetzen

«Der Aero-Club der Schweiz ist enttäuscht, dass ausgerechnet der bürgerliche geprägte Ständerat die längst fällige Integration moderner und umweltfreundlicher Leichtflugzeuge verhindert. Ein bürgerlicher Bundesrat ist nicht gewillt, per Verordnung ein unnötiges Verbot zu streichen und mit dem restlichen Europa gleichzuziehen», sagt Zentralpräsident und Nationalrat Matthias Jauslin. Er setzt sich seit Jahren für die Zulassung dieser Kategorie ein und hat im Nationalrat viel Aufklärungsarbeit geleistet. Ultraleichtflugzeuge (UL) bilden sowohl in Europa wie auch in Übersee seit Jahrzehnten als Sport-und Reiseflugzeuge eine wichtige Kategorie. Im Gegensatz zu den meisten in der Schweiz registrierten Motorflugzeugen verfügen sie nur über nationale Zulassungen und keine Zertifizierung durch die Europäische Luftfahrtbehörde EASA. In der Schweiz wurde 2005 eine spezielle Ecolight-Klasse mit einem Abfluggewicht von 472,5 kg zugelassen. Diese Kategorie, bei der es nicht um elektrisch betriebene Flugzeuge geht, konnte sich europaweit aber nicht durchsetzen.