Der Bundesrat nimmt den Absturz der JU-52 zum Anlass einer Revision der Luftfahrtverordnung (LFV) und verbietet darin die Durchführung von gewerbsmässigen Flügen mit historischen Luftfahrzeugen. Mathias Jauslin weist in seiner Interpellation, welche die Nationalräte Martin Bäumle, Martin Candinas, Kurt Fluri und Thomas Hurter mitunterzeichnet haben, darauf hin, dass gewerbliche Flüge mit historischen Luftfahrzeugen gemäss den auch für die Schweiz verbindlichen EU-Vorschriften schon längst verboten sind. Weder erlaube da EU-Recht Ausnahmen noch bestünden in der Schweiz rechtliche Grundlagen, historische Luftfahrzeuge aufgrund nationalen Rechts für gewerbsmässige Flüge zuzulassen, führt er aus. Zudem dürfen im schweizerischen Luftraum nur noch maximal neun Personen (davon 6 Passagiere) transportiert werden. Damit übernehme die Schweiz eine Regelung wie sie europaweit sonst nur in Frankreich gelte.

Passagiere müssen informiert werden

Piloten von Luftfahrzeugen der Sonderkategorie müssen ihre Passagiere neu mündlich «über die Besonderheiten der Zulassung hinzuweisen». Laut BAZL genügt dafür die Erklärung, das Luftfahrzeug entspreche nicht dem aktuellen Stand der Technik und weise «einen gegenüber modernen Luftfahrzeugen reduzierten Sicherheitsstandard» auf. Jauslin weist darauf hin, dass Flugzeuge der Kategorie bereits heute in Nähe des Einstiegs mit einer gut erkennbaren Aufschrift (z. B. «Historisch») auf die entsprechende Sonderkategorie hinweisen müssen und im Luftfahrzeug «ein für alle Insassen gut erkennbares und dauerhaft beschriftetes Hinweisschild anzubringen» ist, dass das Luftfahrzeug nur beschränkt den internationalen Normen entspreche. «Aufgrund welcher konkreten Vorfälle ist der Bundesrat zur Überzeugung gelangt, Passagiere würde die Anschriften in einem Flugzeug nicht verstehen?», will Jauslin vom Bundesrat wissen.

Unfallursache Sonderkategorie?

«War dem Bundesrat das EU-weite Verbot gewerbsmässiger Flüge mit historischen Luftfahrzeugen bekannt?» «Was bezweckt der Bundesrat mit einem zusätzlichen Verbot», fragt Jauslin. Er möchte auch wissen, ob im Vorfeld der Revision ermittelt wurde, wie viele Unfälle sich schweizweit in den letzten zehn Jahren mit Luftfahrzeugen der Sonderkategorie ereigneten und bei wie vielen die Zuordnung zur Sonderkategorie als Unfallursache erkannt wurde. 

Weniger Passagiere – mehr Sicherheit?

Der Interpellant möchte sich auch erklären lassen, weshalb der Betrieb von Luftfahrzeugen der Sonderkategorie unabhängig der Passagierkapazität als sicherer erachtet wird, wenn weniger Passagiere mitfliegen. Zudem wird der Bundesrat gefragt, wie er die Tatsache beurteilt, dass viele Luftfahrzeuge der Sonderkategorie, z.B. Ecolight, wesentlich moderner sind als solche der Normalkategorie. 

Die Antworten des Bundesrates stehen derzeit noch aus.