Am Freitag, 17. Januar sowie vom 20. bis 25. Januar wird der Flugverkehr in einem Radius von 25 Nautischen Meilen (ca. 46,3 km) um das Zentrum über schweizerischem, österreichischem, liechtensteinischem und italienischem Hoheitsgebiet eingeschränkt. An- und Abflüge zu den Regionalflugplätzen und Heliports richten sich nach besonderen Regeln und Verfahren, welche von der Luftwaffe in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ausgearbeitet wurden. 

Bewilligungspflichtige Flüge – was heisst das?

Es darf nur auf den vorgegebenen Sichtflug-Routen geflogen werden. Alle diese Flüge sind bewilligungspflichtig. Die Akkreditierung der Piloten sowie der Luftfahrzeuge ist Voraussetzung für die Bewilligung. Auch nach einer Akkreditierung ist für jeden Flug ein Gesuch an die Luftwaffe zu stellen, welche nach operationellen Bedürfnissen und Sicherheitserwägungen darüber entscheidet. Die genauen Vorgaben sind den offiziellen Publikationen zu entnehmen. Zur Unterstützung der zivilen Behörden werden Lufttransporte und Überwachungsflüge mit Helikoptern, Propeller- und Kampfflugzeugen der Schweizer Luftwaffe durchgeführt. Es ist deshalb auch ausserhalb des Kantons Graubünden lokal mit einer Erhöhung der militärischen Flugbewegungen zu rechnen.

Alle Luftraumbenutzer betroffen

Die Luftfahrt besteht nicht nur aus Helikoptern oder Flächenflugzeugen. So sind im oben genannten Zeitraum auch die anderen Luftraumbenutzer Beschränkungen unterworfen. In einem Bereich zwischen Davos Monstein über den Wolfgangpass ins Prättigau bis Schiers (siehe kleine Karte unten) ist der Betrieb mit Modellhelikoptern, Modellflugzeugen, Drohnen und Fesselballonen vom 17. Januar, 10.00 Uhr, bis zum 25. Januar, 17.00 Uhr, durchgehend verboten. Im selben Bereich gilt für Gleitschirm- und Deltapiloten eine Luftraumsperre.

Gültigkeitsdauer der Beschränkung
Während des World Economic Forum 2025 wird der Flugverkehr in einem Radius von 25 Nautischen Meilen (rund 46 Kilometer) um das Zentrum von Davos über Österreich, Italien, dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweiz stark eingeschränkt (GND bis FL195); dies während folgenden Zeiten:
• am Freitag, 17. Januar 2025, von 10.00 Uhr LT bis 17.00 Uhr LT (Training)
• von Montag, 20. Januar 2025, 8.00 Uhr LT bis Samstag, 25. Januar 2025, 17.00 Uhr LT (durchgehend 24H).
Die Einschränkungen für die Zivilluftfahrt können je nach Bedrohungslage durch die Luftwaffe temporär oder kurzfristig aufgehoben werden. Die Aktivierung und Deaktivierung der Zone erfolgt immer mit NOTAMs. Nur die offiziellen Veröffentlichungen sind massgebend.

Für Spotter attraktiv

Für Flugzeugliebhaber und Spotter kann es sich lohnen, dem Flughafen Zürich während dem WEF einen Besuch abzustatten. Nie sieht man in Zürich mehr Staatsluftfahrzeuge aus allen Herren Länder, Geschäftsreiseflugzeuge und Militärmaschinen als während diesen Tagen. Der Flughafen öffnet die Zuschauerterrasse B während des WEF von Samstag, 18. Januar, bis Freitag, 24. Januar, täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr. Für Spotter bieten sich zudem beliebte Standorte wie der Spotterplatz auf der Westseite des Flughafens oder in Oberglatt an, um das Geschehen aus nächster Nähe zu verfolgen. Zudem werden während der WEF-Tage spezielle Rundfahrten angeboten.