In einem Radius von 25 nautischen Meilen (rund 46 Kilometer) um das Zentrum von Davos wird der Flugverkehr über schweizerischem Hoheitsgebiet eingeschränkt. Ähnliche Beschränkungen gelten für grenznahe Gebiete in Österreich und Italien.

Beschränkungen für alle Luftraumbenutzer

An- und Abflüge zu den Flugplätzen innerhalb der Sicherheitszone unterliegen besonderen Regeln und Verfahren, welche die Luftwaffe in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt erarbeitet hat. Für die innerhalb der R-Area gelegenen Plätze Bad Ragaz, Balzers und Samedan gelten spezielle Regeln und Verfahren für den Flugbetrieb. Alle Flüge zu und von diesen Flugplätzen bedürfen einer vorherigen Bewilligung durch die Luftwaffe.

Die Luftfahrt besteht nicht nur aus Helikoptern oder Flächenflugzeugen. So sind ab dem 17. Januar 2020 auch die andern Luftraumbenutzer Beschränkungen unterworfen. Die Regelungen für Flüge mit Modellflugzeugen, Drohnen, Deltaseglern oder Gleitschirmen erlässt die Kantonspolizei des Kanton Graubünden.

Die detaillierten Informationen sind den offiziellen Publikationen (VFR Manual SUP, NOTAM, DABS, etc.) zu entnehmen.

Identifikation eines Flugzeuges durch die Luftwaffe

Was muss ich als Pilot unternehmen, wenn neben mir plötzlich ein Militärflugzeug auftaucht? Wie muss ich mich verhalten? Was bedeutet es überhaupt und was will die Luftwaffe von mir? Jérôme d'Hooghe «Geronimo», Chief of Air Defense Branch, Deputy Chief A3 der Luftwaffe erklärt dies im nebenstehenden Video ausführlich.

Die hier publizierten Information ersetzen in keiner Weise die offiziellen Publikationen, welche in jedem Fall massgebend sind!

Gültigkeitsdauer der Beschränkungen:

  • - Freitag, 17. Januar 2020 von 13.00 bis 17.00 Uhr Lokalzeit und
  • - von Montag, 20. Januar 2020, 08.00 Uhr bis Samstag, 25. Januar 2020, 17.00 Uhr Lokalzeit.