Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben am 12. Juni 2018 neuen EU-weiten Regeln für Drohnen zugestimmt. Diese neuen Regeln sollen in der gesamten EU ein einheitliches Sicherheitsniveau garantieren und Drohnenherstellern und -betreibern Planungssicherheit bei der Entwicklung ihrer Produkte und Dienstleistungen bringen. Derzeit fallen die meisten Drohnen noch unter verschiedene nationale Regelungen, was die Marktentwicklung behindern könnte, befürchtet das Europäische Parlament.

Mit den neuen Bestimmungen müssten Drohnen so entwickelt werden, dass sie ohne Gefahr für Menschen bedient werden können. Je nach Gefährdungspotenzial einer Drohne, also etwa ihrem Gewicht, bräuchte sie dann zusätzliche Sicherheitsausstattungen wie Kollisionsschutzsysteme oder automatische Landungssysteme für den Fall, dass der Betreiber während des Fluges die Verbindung zur Drohne verliert.

Schulung und nationale Register 

Bestimmte Drohnenbetreiber müssten nach den neuen Regeln zuerst Schulungen absolvieren, bevor sie mit ihren Drohnen fliegen dürfen. Mit dieser Massnahme soll sichergestellt werden, dass die Betreiber alle Vorschriften kennen und in der Lage sind, ihre Geräte sicher zu bedienen. Um bei Zwischenfällen die involvierten Lenker identifizieren zu können, müssten Drohnenbetreiber in Zukunft in nationale Register eingetragen und ihre Drohnen mit Kennzeichnungen versehen werden. Betreiber von kleinen Drohnen sollen von diesen Bestimmungen ausgenommen werden.

Basierend auf den Grundprinzipien ist die EU-Kommission damit beauftragt, detailliertere EU-weite Vorschriften zu erarbeiten, wie etwa eine maximale Flughöhe und Distanzbeschränkungen für Drohnenflüge, sowie Bestimmungen darüber, welche Drohnen einer Zertifizierung bedürfen.

Modernisierte Sicherheitsvorschriften für den Flugverkehr

Zusätzlich zu den neuen Regeln für Drohnen bringt die Entscheidung des Parlaments auch eine Aktualisierung der Gesetzeslage im Bereich des Flugverkehrs. So sollen einerseits die hohen Standards der EU bei der Flugsicherheit aufrechterhalten werden, andererseits soll aber auch dem erwarteten Anstieg des Flugverkehrs in den kommenden Jahren Rechnung getragen werden.

Aktuell fallen Regeln über Drohnen, die leichter als 150 Kilogramm sind, unter die Zuständigkeit der einzelnen Nationalstaaten. Dadurch gibt es für Hersteller und Betreiber solcher Drohnen unterschiedliche Anforderungen, was Bauweise und Sicherheitsbestimmungen angeht. Zivile Drohnentechnologien könnten innerhalb der nächsten zehn Jahre rund zehn Prozent des Flugmarktes in der EU ausmachen (rund 15 Milliarden Euro jährlich). Nach Schätzungen der Kommission könnte die Drohnenindustrie bis zum Jahr 2050 rund 150'000 neue Arbeitsplätze in der EU schaffen.