In Folge der am 16. März 2020 vom Schweizer Bundesrat veröffentlichten COVID19-Verordnung-2, sind die schweizer Flughafenbetreiber vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) aufgefordert worden, per sofort Ver-einsaktivitäten (Schulungen, Rundflüge etc.) einzustellen und sämtliche private, nicht zwingende Flüge auf ein Minimum zu reduzieren. Dadurch sieht sich die Geschäftsleitung des Flughafen St.Gallen-Altenrhein gezwungen, den Betrieb erheblich einzuschränken.

Maschinen unter 3 Tonnen sind gesperrt

Der Airport St.Gallen-Altenrhein wird ab heute, 18. März 2020 für alle Flugzeuge und Helikopter mit einem maximalen Abfluggewicht unter 3 Tonnen geschlossen. Flugzeuge und Helikopter mit einem maximalen Abfluggewicht über 3 Tonnen müssen per sofort vorgängig angemeldet und bewilligt werden.

Weitere Informationen zur aktuellen Situation werden laufend unter www.peoples.ch/lszr/coronavirus kommuniziert.