Swiss International Air Lines (Swiss) hat aufgrund der weltweiten Auswirkungen der Corona-Krise einen signifikanten Teil ihres Angebots reduzieren müssen. Es werde rund die Hälfte der Kurz- und Langstreckenflotten vorübergehend aus dem Betrieb genommen, teilte die Fluggesellschaft heute Abend mit. Somit werden weitere Kosten gespart.

Weitere liquiditätssichernde Massnahmen eingeleitet

«Um die aus den internationalen Einschränkungen und dem starken Nachfragerückgang resultierenden fehlenden Erträge zu kompensieren, wird Swiss während der kommenden Monate vorsorglich weitere Massnahmen zur Liquiditäts- und Ertragssicherung einleiten», schreibt das Unternehmen. Bei den Massnahmen handelt es sich gemäss Swiss vorerst um eine Verschiebung von Lohnanteilen innerhalb diesen Jahres. Zudem wurde ein Einstellungsstopp verhängt. Ausbildungsplätze für Lernende und Praktikanten seien davon ausgenommen und bereits ausgestellte Arbeitsverträge bleiben bestehen. Des Weiteren werden nicht betriebsnotwendige Projekte eingestellt oder verschoben.

Kurzarbeit für das Fliegende Personal beantragt

Swiss stehe in engem Kontakt mit den Behörden und werde zunächst für Cockpit und Kabine Kurzarbeit beantragen. Weitere Bereiche am Boden seien in Prüfung. In welchem Umfang Kurzarbeit umgesetzt wird, ist derzeit in Ausarbeitung. Swiss-CEO Thomas Klühr: «Swiss ist robust aufgestellt und verfügt zusammen mit der Lufthansa Gruppe über eine starke Position. Aufgrund der sehr dynamischen und unvorhersehbaren Auswirkungen des Corona-Virus leiten wir umgehend weitere Massnahmen zur Liquiditätssicherung ein.» Alle Massnahmen wurden in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern des Fliegenden Personals und des Bodenpersonals erarbeitet.

Erweiterung der Kulanzregelung für Kunden

Kunden, die Tickets für stornierte und auch bestehende Flüge von Swiss haben, können dieses Ticket gemäss Swiss behalten, ohne sich zunächst auf ein neues Flugdatum festlegen zu müssen. Hierbei werden bestehende Buchungen zunächst gestrichen, Ticket und Ticketwert bleiben aber bestehen und können auf ein neues Abflugdatum bis einschliesslich 31. Dezember 2020 umgebucht werden. Diese Regelung gilt gemäss Swiss für Tickets, die bis einschliesslich 12. März 2020 gebucht wurden und ein bestätigtes Reisedatum bis einschliesslich 30. April 2020 haben. Kunden können ihre gewünschte Umbuchung bis zum 1. Juni 2020 mitteilen.  Umbuchungsgebühren enstehen laut der Airline keine. Sollte der ursprüngliche Tarif nicht mehr verfügbar sein, sei die entsprechende Differenz zu zahlen, wenn die Umbuchung getätigt wird. Zusätzlich sei es Kunden möglich, auch auf eine andere Destination umzubuchen.

Bereits in der vergangenen Woche hat Swiss flexible Umbuchungsmöglichkeiten für ihre Kunden in Bezug auf bestehende und zukünftige Buchungen eingeführt. Mehr Informationen hierzu gibt es unter swiss.com.