Sieben Jahre nach dem Unglück am Sustenpass kam es in Muttenz zur Hauptverhandlung des Militärgerichtes 2. Nach zwei Verhandlungstagen zog sich das Gericht zur geheimen Beratung zurück und eröffnete schliesslich am 9. Januar die Urteile. Der Pilot wurde vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Nicht so der Flugverkehrsleiter, dem das Gericht eine Mitschuld am Unglück zuerkannte. Er wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Zudem muss er einen Anteil an den Prozesskosten tragen. 

Eingestellt

Die Strafverfahren wegen fahrlässiger Nichtbefolgung von Dienstvorschriften (Art. 72 Abs. 2 MStG), fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs (Art. 169a Ziff. 1 MStG) und fahrlässigem Missbrauch und Verschleuderung von Material (Art. 73 Ziff. 1 Abs. 1 MStG) wurden eingestellt.

Weiterzug

Nun wurde bekannt, dass der Fluglotse das Urteil weiterziehen will. Auch der Auditor will den Fall weiterziehen. Er will nach Eröffnung des schriftlichen Urteils entscheiden, ob vollumfänglich oder nur teilweise. Die nächste Instanz in diesem Fall ist das Militärappellationsgericht.