Im Rahmen des staatlichen Unterstützungspakets wurde die Lufthansa verpflichtet, an den Flughäfen Frankfurt und München je einer Fluggesellschaft zur Stationierung von je bis zu vier Flugzeugen, bis zu 24 Start- und Landerechte (Slots), also rechnerisch drei Start- und drei Landerechte pro Flugzeug und Tag, zu übertragen. Diese Option steht für zumindest anderthalb Jahre nur neuen Wettbewerbern an den Flughäfen Frankfurt und München zur Verfügung. Falls jeweils keine neue Fluggesellschaft von der Option Gebrauch macht, wird diese auch auf bereits vorhandene Airlines an den jeweiligen Flughäfen erweitert, teilt das Unternehmen mit. Damit akzeptiert die Lufthansa die Bedingungen, welche an das mit der Bundesrepublik Deutschland ausgehandelte Stabilisierungspaket geknüpft sind.  

Im Bieterverfahren

Die Slots sollen im Rahmen eines Bieterverfahrens zugeteilt werden und nur von einem europäischen Wettbewerber übernommen werden, der selbst keine wesentliche staatliche Rekapitalisierung aufgrund der Corona-Pandemie erhalten hat.

Nun muss noch der Aufsichtsrat dem ausgehandelten Stabilisierungspaket inklusive der Zusagen an die EU zustimmen. Das Unternehmen beabsichtigt im Anschluss zeitnah eine ausserordentliche Hauptversammlung einzuberufen, um die Zustimmung der Aktionäre einzuholen.