Nach zähen Verhandlungen hat der deutsche Staat der Fluggesellschaft Deutsche Lufthansa AG über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) der Bundesrepublik finanzielle Unterstützung von neun Milliarden Euro zugesagt. Wie Lufthansa informiert, befürwortet auch der Vorstand das Paket, welches Stabilisierungsmassnahmen und Kredite vorsieht.

Stille Einlagen

Der WSF wird Stille Einlagen von insgesamt bis zu 5,7 Milliarden Euro in das Vermögen der Deutsche Lufthansa AG leisten. Davon werden zirka 4,7 Milliarden Euro als Eigenkapital eingestuft. In dieser Höhe sei die Stille Einlage unbefristet und könne vom Unternehmen ganz oder in Teilen gekündigt werden. Die Vergütung der Stillen Einlagen beträgt gemäss des abgestimmten Konzepts 4 Prozent für die Jahre 2020 und 2021. In den folgenden Jahren steigt die Vergütung bis auf 9,5 Prozent im Jahr 2027 an.

20 Prozent Aktienanteil

Ausserdem wird der WSF mit einer Kapitalerhöhung Aktien zeichnen, um eine Beteiligung von 20 Prozent am Grundkapital der Deutsche Lufthansa AG aufzubauen. Der deutsche Staat ist somit 23 Jahre nach der Privatisierung der Lufthansa wieder mit 20 Prozent am Unternehmen beteiligt. Laut Lufthansa kann der WSF kann zudem seinen Anteil am Grundkapital im Falle einer Übernahme der Gesellschaft auf 25 Prozent plus eine Aktie erhöhen.

Verzicht auf Dividenzahlung

Verbunden mit dem Rettungspaket sind Auflagen. Diese betreffen insbesondere den Verzicht auf künftige Dividendenzahlungen und Beschränkungen der Managementvergütung. Ausserdem sollen zwei Sitze im Aufsichtsrat in Abstimmung mit der Bundesregierung besetzt werden, wovon ein Aufsichtsrat Mitglied des Prüfungsausschusses werden soll. Ausser im Übernahmefall verpflichtet sich der WSF laut Lufthansa, sein Stimmrecht in der Hauptversammlung bei den üblichen Beschlüssen ordentlicher Hauptversammlungen nicht auszuüben.

Europäische Kommission muss zustimmen

Das Stabilisierungspaket bedarf noch der finalen Zustimmung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Beide Gremien werden kurzfristig zur Beschlussfassung über das Stabilisierungspaket zusammenkommen. Die Kapitalmassnahmen hängen von der Zustimmung einer ausserordentlichen Hauptversammlung ab. Das Stabilisierungspaket steht schliesslich unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission und etwaiger wettbewerblicher Auflagen.