Nationalrat Jauslin ist Präsident des Aero-Clubs der Schweiz und Segelflugpilot. In seiner Motion beauftragt er den Bundesrat, die rechtlichen Grundlagen für die Zulassung und den Betrieb von dreiachsgesteuerten Ultraleichtflugzeugen (UL) sowohl mit Elektro- als auch mit Verbrennungsmotoren mit einem maximalen Abfluggewicht von 600 kg in der Schweiz zu schaffen.

Das 1984 erlassene UL-Verbot wurde zwar 2005 mit der Zulassung der nur in der Schweiz vorkommenden Kategorie «Ecolight-Flugzeuge», d.h. Flugzeuge bis max. 472.5 kg Abfluggewicht, etwas gelockert. Dennoch herrscht hierzulande weiterhin das restriktivste UL-Regime in Europa.

In Europa verbreitet

Anders als konventionell zugelassene Luftfahrzeuge unterliegen UL nicht den aufwändigen internationalen Zertifizierungsvorschriften, sondern werden nach nationalen Vorschriften zugelassen. Der technische Fortschritt und neue Materialien erlauben den Bau von wesentlich sichereren und umweltfreundlicheren Luftfahrzeugen als bei der damaligen Einführung des UL-Verbots. Dank neuer Antriebstechnologien fliegen UL-Flugzeuge heute mit bleifreiem Normalbenzin oder elektrisch. Sie verbrauchen trotz höherer Reisegeschwindigkeiten deutlich weniger Energie. Zudem sind UL-Flugzeuge im Betrieb leiser als konventionell zugelassene Flugzeuge (max. 65 Dezibel gegenüber 72 Dezibel). Aufgrund dieser Vorteile sind sie in Europa weit verbreitet.

Gewichtslimite nicht praxistauglich

Der Trend zu UL-Flugzeugen spiegelt sich auch in der EU-Gesetzgebung wider. UL-Flugstunden werden EU-weit für den Erwerb und die Verlängerung von Pilotenlizenzen voll angerechnet. Seit 2019 sind UL in den meisten EU-Staaten bis 600 kg zugelassen, weshalb die Industrie fast ausschliesslich UL mit 600 kg Abfluggewicht produziert. Eine Einschränkung des Betriebs für umweltfreundliche UL mit einer praxisuntauglichen Gewichtslimite von 472,5 kg, die sogar für elektrisch angetriebene UL gilt, ist unsinnig und überholt. Angesichts des Berichts des Bundesrates über CO2-neutrales Fliegen ist eine solche Einschränkung nicht zu rechtfertigen.

Verteuert Ausbildung

Die heutige Regelung erschwere weiter auch den Zugang zum Pilotenberuf und erweise sich als Standortnachteil, so Jauslin in seiner Motion: Die hohen Betriebskosten konventioneller Flugzeuge würden die Ausbildung junger Piloten im Inland verteuern, womit hiesige Fluggesellschaften von ausländischen Piloten abhängig seien. Zudem liessen sich keine auf den Bau von UL-Flugzeugen spezialisierte Firmen in der Schweiz nieder, so Jauslin weiter.