Anlässlich der Herbstsession 2019 hat sich der Nationalrat – entgegen dem Antrag des Bundesrates – mit 138 zu 13 Stimmen bei 23 Enthaltungen überaus klar für die Annahme der Motion der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-NR) «Für den nichtgewerbsmässigen Sichtflug die Landessprachen nicht verbieten» (19.3531), ausgesprochen. Die KVF des Ständerats geht nun mit der grossen Kammer darin einig, dass die seit dem 1. Januar 2019 geltende Regelung, wonach die Radiotelefonie im Luftraum über der Schweiz grundsätzliche auf Englisch erfolgen soll, keinen Sicherheitsgewinn gebracht, sondern insbesondere auf Regionalflughäfen zu Unsicherheiten geführt hat.

Dem politischen Willen nicht entsprochen

Ausserdem weist die KVF des Ständerates in ihrer Mitteilung darauf hin, dass das Parlament bei der Revision des Luftfahrtgesetzes (16.062) im Jahr 2017 davon ausging, dass die Regelung «English only» in erster Linie die Landesflughäfen, den Instrumentenflugverkehr und den kommerziellen, internationalen Linienluftverkehr betreffen soll. Für die übrigen Lufträume und Flugplätze sollte es mittels Ausnahmeregelungen wie bis anhin möglich sein, neben Englisch auch in der entsprechenden Landessprache zu kommunizieren. Nach Ansicht der KVF des Ständerates trägt die Umsetzung der Gesetzesrevision in der Verordnung über die Flugsicherungsdienste dem damals geäusserten politischen Willen nun aber nur ungenügend Rechnung, weshalb die Verordnung wieder angepasst werden soll. Sie beantragt daher dem Ständerat einstimmig, die Motion anzunehmen. 

Weit über das Ziel hinausgeschossen

Schon die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats verlangte einen Verzicht auf die Umsetzung von «English only» und auf die Anpassung der Verordnung. Die Kommission war auch der Meinung, dass bei der Umsetzung der Artikels 10a Luftfahrtgesetz (LFG) sowie Art. 5 und 5a der Verordnung über die Flugsicherungsdienste VFSD, welche per 1. Januar 2019 in Rechtskraft erwachsen sind, der Bundesrat weit über das Ziel hinausgeschossen sei und nun insbesondere auch bei nichtgewerbsmässigem Sichtflug die Landessprachen verbieten wolle. Dies führe zu unvertretbaren Problemen, Auflagen und ungleicher Behandlung. So müsste zum Beispiel in den Flugplatzbetrieben Sion und Buochs ein Segelflieger für seine Landung in fremder, englischer Sprache funken, wobei er im interkontinentalen Betrieb Genf und in Lugano weiterhin seine Landessprache benutzen dürfe. Die KFV-N rügte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) mit deutlichen Worten. Das Amt «nehme mit der unkoordinierten Inkraftsetzung billigend die Herabsetzung der Flugsicherheit in Kauf, was nicht toleriert werden könne.» Das BAZL wurde aufgefordert, auf die Umsetzung von «English only» per 20. Juni 2019 zu verzichten. Die bis Ende letztes Jahr gültige bisherige Regelung sei aufrecht zu erhalten, bis gemeinsam mit sämtlichen Stakeholdern bessere, praxistaugliche Lösungen gefunden worden seien.

BAZL informierte über die Anpassung der Verordnung

Am 11. Dezember 2018 hatte das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL die Regionalflugplätze Samedan und Les Eplatures sowie Skyguide über die Umsetzung des Artikels 10a Luftfahrtgesetz (LFG) sowie Art. 5 und 5a der Verordnung über die Flugsicherungsdienste VFSD informiert. Der Inhalt dieser Information hatte es in sich, wie die «AeroRevue» in ihrer Mai-Ausgabe schrieb: Konnten Piloten bisher im kontrollierten Luftraum sowohl in englischer als auch in einer Landessprache, etwa Französisch oder Italienisch, funken, so dürfe ab dem 20. Juni dieses Jahres, mit wenigen Ausnahmen, nur noch «English only» angewendet werden. Das kam für viele Piloten überraschend und löste Konsternation aus. Zahlreiche Piloten befürchteten, dann nicht mehr fliegen zu können. Sie sind zwar für die Radiotelefonie mit dem Proficiency Level 6 qualifiziert, jedoch nicht in der englischen Sprache, sondern in ihrer Landessprache.

Widerstand aus der General Aviation

Insbesondere Flugplätze, regionale Aero-Clubs und Piloten aus der Romandie und dem Tessin wehrten sich deshalb, unterstützt vom Waadtländer Anwalt Pierre Moreillon, öffentlich gegen die vom BAZL gewollte Umsetzung. Schon im Januar wurde der Zentralpräsident des Aero-Clubs der Schweiz (AeCS), Nationalrat Matthias Samuel Jauslin, aktiv. Und am 21. März reichte er die Motion 19.3286 ein und verlangte eine Umsetzung von Artikel 10a des LFG nach dem Willen des Gesetzgebers und mit einer Praxistauglichkeit für alle Stakeholder.