Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) verlangt vom Bundesrat, die Grundlagen für eine nationale Berufspilotenlizenz zu schaffen. Sie soll auf dem Territorium der Schweiz gültig sein und es Berufspiloten erlauben, bis zum Alter von 65 Jahren kommerzielle Flüge durchzuführen, wenn sie die entsprechenden medizinischen und fliegerischen Voraussetzungen erfüllen. Heute stellt das Bundesamt für Zivilluftfahrt Lizenzen der Europäischen Luftsicherheitsagentur EASA aus. Diese erlaubt es Helikopter-Berufspiloten nur bis zum 60. Altersjahr, kommerzielle Passagierflüge durchzuführen.

«Das ist diskriminierend»

«Die EASA-Bestimmung bedeutet für viele der erfahrensten Helikopterpiloten der Schweiz ein Berufsverbot, da sie durch ihre Arbeitgeber nicht mehr für das gesamte Aufgabenspektrum eingesetzt werden dürfen. Das ist diskriminierend und lässt sich nicht nachvollziehen», erklärt Nationalrat Martin Candinas, Präsident der Swiss Helicopter Association (SHA). «Obwohl sogar die EASA selber die Bestimmung als überholt betrachtet und das Parlament dem Bund bereits vor mehr als vier Jahren den klaren Auftrag gegeben hat, die willkürliche Altersgrenze abzuschaffen, hält das Bundesamt an dem de facto Berufsverbot fest.»

Kommissionsmotion verabschiedet

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) hat am Dienstag, 16. Februar 2021 ohne Gegenstimme eine Kommissionsmotion verabschiedet, welche die Schaffung einer nationalen Berufspilotenlizenz verlangt. Sie soll die Alterslimite auf 65 Jahre festlegen. «Mehrere Studien haben nachgewiesen, dass Pilotinnen und Piloten über 60 kein Sicherheitsrisiko darstellen, wenn sie die medizinischen und fliegerischen Prüfungen bestehen. Es gibt keinen vernünftigen Grund, sie an der Ausübung ihres Berufs zu hindern», so SHA-Präsident Candinas.

Über die Swiss Helicopter Association (SHA) 
In der Swiss Helicopter Association sind die 20 wichtigsten Helikopterunternehmungen der Schweiz zusammengeschlossen. Der Verband vertritt seine Mitglieder gegenüber Behörden und anderen Organisationen im In- und Ausland. Er bezweckt die Wahrung, Unterstützung und Förderung gemeinsamer Interessen der schweizerischen und liechtensteinischen Helikopterunternehmungen.