Am 12. September 2017 kollidierte ein Pilatus PC-7 Turbo-Trainer der Schweizerischen Luftwaffe mit der westlichen Bergflanke des Schreckhorns. Der Pilot kam dabei ums Leben. Das Flugzeug wurde durch den Aufprall vollständig zerstört.

Sichtflug trotz IR-Bedingungen

Divisionär Bernhard Müller, Kommandant der Luftwaffe, erteilte am 18. September 2017 dem Untersuchungsrichter der Militärjustiz den Auftrag, eine vorläufige Beweisaufnahme durchzuführen. Diese dient dazu, den Sachverhalt abzuklären und festzustellen, ob allenfalls die Voraussetzungen für eine Voruntersuchung gegeben sind.

In seinem Schlussbericht hält der Untersuchungsrichter fest, dass das Flugzeug bei einer kontrollierten Fluglage ca. 100 m unterhalb des Gipfels mit dem Schreckhorn kollidierte. Das Flugzeug befand sich in diesem Zeitpunkt in den Wolken. Es ist gemäss Untersuchungsbericht davon auszugehen, dass der Pilot während des ganzen Flugs bis zum Unfall nach Sichtflugregeln flog. Die Wetterbedingungen auf der Alpennordseite liessen zum Unfallzeitpunkt jedoch keinen reinen Sichtflug über den Alpenhauptkamm zu. Dort, wo dies nicht möglich war, hätte der Flug jedoch nach Instrumentenflugregeln durchgeführt werden können.

Fliegerischer Aspekt als Unfallursache

Der Untersuchungsrichter kommt zum Schluss, dass der Pilot aufgrund der vorherrschenden Wetterlage bei der Überquerung des Alpenhauptkamms das falsche Verfahren – Sicht- statt Instrumentenflug – wählte oder zumindest der Einsatzzentrale per Funk nie einen formell korrekten Wechsel meldete. Somit stellt ein fliegerischer Aspekt die Unfallursache dar.

Die Untersuchung hat zudem keinen Anfangsverdacht gegen eine andere beteiligte Person zutage gefördert. Auf eine weitere militärstrafrechtliche Verfolgung wird verzichtet. Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen.