Der ehemalige Militärflugplatz Raron steht seit Jahrzehnten der General Aviation (Motor- und Segelflugsport, Aus- und Weiterbildung inkl. Luftrettung, Ausweichflugplatz zum Flughafen Sion) zur Verfügung. Nachdem die Armee den Flugplatz Raron aufgegeben hatte, wurde die Piste des Flugplatzes Raron geteilt. Aktuell wird nur der westliche Teil benutzt. Der östliche Teil des Flugfeldes diente zunächst als Bau und Materialbewirtschaftungsplatz für die BLS AlpTransit AG. Der westliche Teil des Platzes mit der Piste wird von der Fluggruppe Oberwallis (FGO) betrieben. Sie mietet diesen westlichen Teil vom Kanton Wallis. SIL-konform beansprucht der Kanton nun ab Ende 2022 die westliche Piste als Meliorationsprojekt, was die vorgesehene Verlegung des Flugbetriebs auf die östlich gelegene Piste bedingt. Diese wiederum gehört der Gemeinde Raron. Dieses Vorgehen ist seit 2003 mit einem entsprechenden SIL-Blatt im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) verankert. Trotz Interventionen von Kanton und BAZL und entgegen einer 2014 schriftlich eingegangenen Verpflichtung weigert sich die Gemeinde als Grundeigentümerin seit Jahren, der FGO oder einer anderen Organisation einen Benützungsvertrag anzubieten und die östliche Piste in einem flugtauglichen Zustand zu überlassen. 

Gemeinde vs. Bund

Dieser Umstand veranlasste Nationalrat Jauslin, mit einigen Fragen an den Bundesrat zu gelangen. So möchte er wissen, ob die Gemeinde Raron den SIL zwingend umsetzen muss und sie diesbezüglich eine öffentlich-rechtliche Duldungspflicht hat. Eine entscheidende Frage von Jauslin lautet: «Zählen Objekte, die einem bundesrechtlichen Sachplan unterliegen zum Verwaltungsvermögen einer Gemeinde, welches diese zur öffentlichen Aufgabenerfüllung zur Verfügung stellen muss und über welche sie nicht wie eine Privatperson verfügen kann?» Weiter möchte Jauslin wissen, welche Möglichkeiten der Bundesrat sieht, um die Behördenverbindlichkeit von Sachplänen durchzusetzen, um künftig ähnliche Fälle zu verhindern, damit eidgenössische Sachpläne nicht wegen kommunalem Widerstand Makulatur bleiben. Ferner stellt er die Frage, welche Mittel Bund und Kantonen zur Verfügung stehen, um auf die Gemeinde einzuwirken, damit diese ihren raumplanerischen Pflichten nachkommt. Immerhin gehe es um die Sicherstellung des Flugbetriebs in Raron nach 2022.

Weiterhin hatte sich die BLS AlpTransit AG damals vertraglich verpflichtet, die Piste wieder in einen Flugbetriebs-tauglichen Zustand zu versetzen. Hier hakte Jauslin ein und formulierte folgende Frage: «Hat der Bundesrat Kenntnis von Vereinbarungen, wonach die BLS Alp Transit AG sich der Pflicht zur Wiederherstellung der Piste durch finanzielle Abgeltungen an die Gemeinde entledigte, und wie lauten diese Abmachungen?»

Mental Health: Fragen fokussieren auf moralische Werte

Beim zweiten Thema geht es um medizinische Untersuchungen bei Piloten. Nach einem bewusst herbeigeführten Absturz eines Linienflugzeugs im Jahre 2015 verlangt die EASA bei der periodischen medizinischen Untersuchung auch Abklärungen über den psychischen Zustand der Piloten. Obwohl von der EASA nicht vorgeschrieben, müssen Piloten seit kurzem einen «Mental Health Mini Fragebogen» der Europäischen Gesellschaft für Luftfahrtpsychologie ausfüllen und unterzeichnen. Darin werden die Piloten zum Beispiel gefragt, ob sie nach dem Konsum von Alkohol Schuldgefühle haben, sie sich im Beruf zu wenig herausgefordert fühlen, ihre finanzielle Situation angespannt ist, ihr Gewicht häufig schwankt, sie leicht einschlafen, sie nach der Arbeit gerne bei einem Drink entspannen oder ob sie nach einigen Tagen Arbeit Schwierigkeiten haben, den «Schlafrhythmus wieder zu normalisieren». Antworten können sie nur mit «stimme gar nicht zu / stimme eher nicht zu / weiss nicht / stimme eher zu / stimme völlig zu». Laut dem Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL handelt es sich beim Fragebogen eher um eine Checkliste für die Ärzte. Es betrachtet diesen als fachlich fundiert und zweckmässig. Viele europäische Länder würden diesen Fragebogen inzwischen verwenden. 

Greift in die Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte ein

Aus Sicht von Matthias Samuel Jauslin, selber aktiver Segelflugpilot, sind viele dieser Fragen indes schwammig oder mehrdeutig formuliert. Unklar sei beispielsweise, was und wieviel ein «Drink» bedeutet. Fragen nach einem «häufig ändernden Beziehungsstatus» oder Schuldgefühle würden sachfremd auf moralische Werte fokussieren. «Wenn gar realitätsfremd unterstellt wird, ’nach einigen Tagen Arbeit’ sei der Schlafrhythmus gestört, fehlt eine adäquate Antwortmöglichkeit», so Jauslin. Dass alle Fragen auch mit «weiss nicht» beantwortet werden können, zeige wie unausgegoren der Fragenbogen ist. Er könne nicht guten Gewissens unterzeichnet werden und greife unzulässig in die Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte Betroffener ein, insbesondere von Privat- und Sportpiloten. Nationalrat Jauslin möchte vom Bundesrat ausserdem wissen, wie er die Verwendung dieses Fragebogens unter dem Aspekt beurteilt, dass die EASA aktuell einen Forschungsauftrag ausgeschrieben hat, weil es keine validierten Methoden zur Bewertung der psychischen Gesundheit des Luftfahrtpersonals gibt. Und Jauslin konfrontiert den Bundesrat gleich noch mit weiteren Fragen: «Glaubt der Bundesrat, dass anhand derart undifferenzierter Fragen und strikter Antwortvorgaben gefährliche psychische Auffälligkeiten erkannt werden können? Weshalb müssen Piloten eine «Checkliste»  für Vertrauensärzte unterzeichnen? Welche Nachteile drohen Piloten, die den Fragebogen nicht ausfüllen und unterzeichnen?» Die Antworten des Bundesrates stehen derzei noch aus.